146 III. Finanzfragen, Löhne und Kriegsgewinne
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dem Reichstag nichts zu tun hat. Anderseits ist es ganz zweifellos richtig,
daß zur Zeit die Oberste Heeresleitung allein die Interessen der gesamten
Kriegführung zu Lande und zu Wasser voll übersehen kann und daher auch
allein im Stande ist, über Dringlichkeit und Umfang der einzelnen Be-
schaffungen zu entscheiden. Wenn nun auch zur Zeit alles in erster Linie
auf den Krieg eingestellt ist und eingestellt sein muß, so müssen doch die
wirtschaftlichen Angelegenheiten (Landwirtschaft usw.) die gebührende Be-
rücksichtigung finden. Auch hierin muß der Obersten Heeresleitung, das
heißt letzten Endes Seiner Majestät, eine weitgehende Einwirkung vorbe-
halten bleiben.
Die Formen, in denen sich dieser Ausgleich bisher vollzogen hat,
sind zweifellos nicht verfassungsmäßig und gesetzlich festgelegt. Schwierig-
keiten haben sich aber schon deswegen nicht ergeben, weil einmal die
O. H. L. sich dauernd bemüht hat, den Interessen aller einzelnen Stellen
nach Möglichkeit nachzukommen und weil anderseits auch die anderen
Behörden weitgehendstes Entgegenkommen bewiesen haben. Insbesondere
ist mit dem Kriegsministerium über Forderungen, die das Heer betreffen,
immer ein enges Zusammenarbeiten vorhanden gewesen, so daß ich eine
Anderung dieses Zustandes nicht für erforderlich halte.
Daß es, soweit möglich, nötig ist, unserer Finanzwirtschaft aufzuhelfen,
habe ich in wiederholten Schreiben auch an Euer Exzellenz betont. Die
Wege sehe ich in erster Linie in Einschränkung der Unternehmergewinne,
einer verständigen Rohstoffpreis-Wirtschaft, in der Verhinderung weiterer
Lohnsteigerungen, bzw. allmählicher Zurückschraubung zu hoher Löhne und
schließlich in der Verhinderung einer weiteren Preissteigerung der Lebens-
mittel und anderer Gegenstände des täglichen Lebens. Eine Einschränkung
des Heeresbedarfs ist selbstverständlich nur in dem Maße möglich, als
darunter die Kriegführung nicht leidet. Gleichwohl hat sich im Ein-
verständnis mit dem Kriegsministerium eine Herabsetzung in der Fertigung
verschiedener, besonders kostspieliger Gegenstände als möglich erwiesen.
Sollten Euer Exzellenz weitere Besprechungen in dieser Angelegenheit
für nötig halten, so bitte ich mich zu benachrichtigen, damit ich einen Ver-
treter mit Vollmacht entsenden kann. J. A. gez. Ludendorff.
7.
Der Nechskanzler (Reichsschatzamt). Berlin W. 66, den 22. 4. 1918.
I. L. 6214.
An den Chef des Generalstabes des Feldheeres.
Auf das Schreiben vom 25. 3. 1918 — II 81 479 op. — beehre ich
mich anliegend eine Abschrift meines in der Frage der Einschränkung der