148 III. Finanzfragen, Löhne und Kriegsgewinne
Der Reichskanzler (Reichsschatzamt). Berlin, den 22. 4. 1918.
I. L. 6214.
Auf das Schreiben vom 26. 3. 18 — 2076. 3. 18. 2. 2.
An den Kriegsminister.
Euer Exzellenz versprechen sich von dem mir übersandten Erlaß vom
24. 3. 1918 — 296. 18. g. Z. 2 — betreffend Einschränkung der Kriegs-
ausgaben und dem im Anschluß an ihn an die Euer Exzellenz unterstellten
Departements und Abteilungen erteilten Befehl zur Prüfung der Frage,
welche Weisungen im einzelnen zur Erzielung der Ausgabenein-
schränkungen zu geben sind, einen Erfolg für die Verminderung der Kriegs-
ausgaben, den auch ich lebhaft herbei wünsche. Trotz der eindringlichen
und ernsten Sprache, die dieser Erlaß spricht, fürchte ich aber, daß er das
Schicksal aller vorausgegangenen Verfügungen und Erlasse, die sich in der
gleichen Richtung bewegt haben, teilen wird d. h. der Vergessenheit an-
heimfällt, wenn ihm nicht durch unmittelbare und persönliche Einwirkung
der Nachdruck verliehen wird, der allen Verwaltungsstellen den vollen Ernst
der Lage vor Augen führt. Diese persönliche unmittelbare Einwirkung
erwarte ich von einer Kommission, die in einem gewissen Umfange mit
der Machtvollkommenheit ausgestattet sein mag, dort einzugreifen, wo ein
Mißstand, eine offensichtlich mit der Notwendigkeit zu sparen nicht er-
trägliche Auffassung der Kriegsnotwendigkeit zutage tritt. Aber auch dort
wird sie in der Lage sein, zur Herabsetzung des Kriegsgeldbedarfs mitzu-
wirken, wo ein unmittelbarer Eingriff vielleicht an sich nicht zweckmäßig
wäre, sondern wo es sich nur darum handelt, das Urteil der verschiedenen
Dienststellen zu schärfen, denen Euer Exzellenz Erlaß es anheim gibt,
welche Wege zur Erzielung von Ersparnissen einzuschlagen sind.
Die Gefahr, die in einer solchen Kommission zu erblicken wäre, ist,
glaube ich, nicht so hoch zu veranschlagen, wie Euer Exzellenz sie fürchten.
Es ist ein Mittel, das Euer Exzellenz meines Wissens selbst bei Gelegenheit
angewendet haben, als es sich darum handelte, aus den behördlichen und
gesellschaftlichen Organisationen Ersatz für die Front auszulesen, das auch
der O. H. L. nicht fremd ist und angewandt wurde, um die Einrichtungen
hinter der Front einer durchgreifenden Anderung zu unterziehen. War
die Anwendung dieses Mittels hier nicht ausgeschlossen, halte ich es trotz
Euer Exzellenz Bedenken, die, wie ich nicht verhehlen will, allerdings aus
anderen Gründen, auch die O. H. L. geltend gemacht hat, dann nicht für
ausgeschlossen, wenn es gilt, die letzten Kräfte des Reichs in finanzieller
Beziehung bis zum endlichen Waffensiege zusammenzufassen. Die Heeres-
verwaltung hat auf verschiedenen Gebieten unter Beiseitelassen aller Kom-
petenz-Bedenken, wenn es sich um lebenswichtige Fragen der Krieg-
führung handelte, Organisationen geschaffen, die vortrefflich funktioniert