160 IV. Kriegswirtschaft, Beschaffungsfragen
4. Hindernisdraht,
5. Einrichtungen für Pulver= und Sprengstoffabriken, soweit sie
in nächster Zeit fertig werden, desgl. für Fabriken von Dünge-
mitteln und Ersatzfuttermitteln.
Sachlich halte ich etwa folgende Dringlichkeitsklasse für die nächste
Zeit angezeigt:
I. Klasse. (Für sie ist Stahl in der angeforderten Höhe in vollem
Umfang bereitzustellen.)
Lokomotiven und Maschinengewehre, entsprechend der augenblicklichen
Fertigungsmöglichkeit.
Geschoßhüllen, Minenhüllen und Abwurfbomben, entsprechend den
Zahlen des monatlichen Munitionsprogramms der O. H. L. und ent-
sprechender Vorrat bzw. den besonderen Forderungen der O. H. L.
U-Boote gemäß Bauprogramm und Reserveteile für Reparaturen.
Infanterie-Schilde und -Helme nach Fertigungsmöglichkeit.
Hindernisdraht 6000 t pro Woche. Walz= (glatter) Draht 6000 t pro
Woche, Ausland zugesagter Betrag.
Eisenbahn-Oberbaumaterial, gemäß vereinbarter Anforderung.
Geschütze nach Maßgabe der terminmäßig möglichen Fertigstellung.
Apparatur und Baustoffe für die neuen Fabriken für Pulver, Spreng-
stoffe, Gaskampfstoffe, Dünge= und Ersatzfuttermittel.
II. Klasse. (Bei ihr sind Einschränkungen nötig nach Maßgabe
des verbleibenden Rohstahlrestes.) Alle Fahrzeuge (einschl. Kraftwagen,
Panzerwagen, alle unter 1 nicht genannten Fabrikanlagen — soweit sie
vorläufig nicht ganz fortfallen —, gemäß Klasse II1), alle übrigen Heeres-
bedürfnisse.
III. Klasse (fällt vorläufig ganz weg).
Stahl für Fabriken, die erst im Herbst oder später 1917 zu arbeiten
anfangen können.
Handelsschiffbau.
Alle sonstigen Bauten.
Im einzelnen ist noch hinzuzufügen:
a) Abweichungen in einzelnen Fällen können nötig werden, z. B.
kann der Bedarf an Hufnägeln, Stollen usw. plötzlich und absolut dringend
auftreten.
b) Besonderer Klärung bedürfen die Fertigungen der Marine. Ich
bitte darauf hinzuwirken, daß zunächst völlige Klarheit geschaffen wird.
Alle nicht dem U-Bootskrieg mittelbar oder unmittelbar dienenden Be-
schaffungen müssen restlos zurücktreten. Aber auch die ihm nur
mittelbar dienenden Beschaffungen müssen unter Umständen ein-