Kohlenbewirtschaftung in den besetzten Gebieten 187
lich. Wir müssen alles aufbieten, um Streiks in Zukunft zu verhindern.
Sie sind m. E. nur z. T. auf die Ernährungslage, im übrigen aber auf
Hetzereien, besonders der unabhängigen Sozialdemokratie, zurückzuführen.
Aus einem Bericht des Kriegspresseamts entnehme ich z. B., daß der
Leipziger Demonstrationsstreik am 16. 7. auf Aufhetzung durch Anhänger
der genannten Partei zurückzuführen ist. Solchen Hetzereien muß m. E.
mit größter Schärfe entgegengetreten werden. Wir können dem nicht taten-
los zusehen; die Hetzer müssen unschädlich gemacht werden.
Ich habe den Eindruck, als ob nicht überall bei den stellvertretenden
Generalkommandos mit der gleichen Entschlossenheit vorgegangen wird,
wie sie s. Z. das Oberkommando in den Marken zeigte.
I. A.: Ludendorff.
6.
II Nr. 65 625 op. 23. 9. 1917.
Reichskohlenkommissar, Berlin.
Ich beabsichtige folgendes Telegramm an den General-Gouverneur
Belgien zu richten:
In Verfolg von II Nr. 61 762 op. vom 13. 9. 1917 (betr. Kohlen-
ersparnis).
Die schwierige Kohlenlage erfordert unabweislich eine absolut ein-
heitliche Bewirtschaftung aller in Deutschland und den besetzten Gebieten
geförderten Kohle. Diese Einheitlichkeit ist bei der bisherigen Regelung
der Verhältnisse zwischen Deutschland und General-Gouvernement nicht
sichergestellt. Als Beispiel führe ich an, daß im laufenden Monat ohne
Wissen des Reichskohlenkommissars 32 000 t aus dem General-Gouverne=
ment nach Deutschland an bestimmte Abnehmer eingeführt wurden.
Euer Exzellenz bitte ich daher, folgendem Verfahren Ihre Zustimmung
geben zu wollen:
Der Reichskohlenkommissar wird dauernd über die Produktion und
die Verwendung der im General-Gouvernement geförderten Kohle auf dem
laufenden erhalten. Der Reichskohlenkommissar wird dem General=
Gouvernement seine Wünsche über die Verteilung der belgischen Kohle
mitteilen. Diesen Wünschen bitte ich, nach Möglichkeit nachzukommen.
Kann seinen Wünschen nicht entsprochen werden, so bitte ich dem Reichs-
kohlenkommissar darüber Mitteilung unter Angabe der Gründe zugehen
zu lassen. Der Reichskohlenkommissar wird einen Vertreter ernennen,
durch den alle seine Mitteilungen gehen und dem ich auch alle Mitteilungen
des General-Gouvernements an den Reichskohlenkommissar zuzuleiten
bitte. Zu seiner Orientierung bitte ich, dem Reichskohlenkommissar oder