Hinweis auf Ernährungsschwierigkeiten 195
vorräten, die bei der gespannten Lage nur möglich wäre, wenn wir die
Zivilbevölkerung hungern ließen, müssen wir, wie oben bereits erwähnt,
verzichten. Übrigens hat auch die Lagerung solcher Sicherheitsvorräte viel
unnötige Transporte zur Folge gehabt.
Ich bin überzeugt, daß zwar manche Gründe aller Art gegen meinen
Vorschlag geltend gemacht werden können, daß aber alle diese Gründe keine
Rolle spielen können gegen die Tatsache, daß wir nur bei Erfassung aller
Ausgleichsmöglichkeiten und bei größter Sparsamkeit imstande sind, durch-
zuhalten.
Wir würden es nicht verantworten können, wenn wir nicht alles Er-
denkliche zur Erleichterung der Heimat tun würden.
Euer Exzellenz darf ich sehr ergebenst um eine baldige Stellungnahme
hierzu bitten. gez.: v. Hinden burg.
2.
Chef des Generalstabes des Feldheeres. Gr. H. Qu. den 6. 4. 1817.
II Nr. 51 982 op.
Zu II Nr. 50 769 op. vom 23. 3. 17.
An sämtliche A. O. K.s.
I. Der empfindliche Mangel an Brotgetreide erfordert zur Sicher-
stellung der Verpflegung der Bevölkerung in der Heimat folgende
Versorgungsänderungen beim Feldheere mit Wirkung vom
15. 4. 1917 an:
1. Der tägliche Weizenmehlzuschuß für Herabsetzung der Fleisch-
portion (bis zu 40 g) ist künftig nur bis höchstens zu 20 g
zuständig.
2. Die Brotportion für das Feldheer wird auf 500 g festgesetzt.
Die A. O. K.s und sonstigen Kommandobehörden selb-
ständiger Verbände sind befugt, in dringenden Fällen
folgende Erhöhungen eintreten zu lassen:
a) für die im Gebirge in über 1000 m Höhe befindlichen
Truppen bis auf 1000 g,
b) für die im Kampf befindlichen Truppen vorderer Linie
bis auf 750 g.
c) für die nach einem Kampf aus vorderer Linie zurück-
gezogenen Truppen auf höchstens 10 Tage bis auf 750 g,
d) für sonstige besonders angestrengte fechtende oder Etappen-
truppen bis auf 600 g,
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