228 XI. Bevölkerungspolitik und Fürsorge für Kriegsteilnehmer
Stärkung der Landwirtschaft.
Ausbau der ländlichen Wohlfahrtspflege im Verwaltungswege.
13. Verbesserung des städtischen Siedlungs= und
Wohnungswesens.
Hauptziel: Möglichste Rückkehr zum früheren Flach= und
Kleinhausbau mit Hausgarten und Kleintierzucht.
Hilfsmittel: Bewahrung des noch unbebauten Bodens in der
Nähe der Städte vor künstlicher Preisauftreibung; halbländliche Siedlung.
14. Hygienischer Ausgleich des nicht mehr rückgängig zu
machenden Mietskasernenbaues durch Schaffung von schnell und
billig zu errichtenden öffentlichen Spiel- und Turnplätzen, Parkanlagen,
Kleingartenkolonien. — Verbesserung der Bauordnung und der hygienisch-
technischen Wohnungseinrichtungen, soweit die bestehenden Verhältnisse
es noch erlauben. Bekämpfung des Schlafgängertums.
15. Reichswohnungsgesetz, das in Form eines sogenannten
Rahmengesetzes die Bundesstaaten zu einer sinngemäßen Regelung des
Bebauungsplan= und Bauordnungswesens, der Ansiedlung und Einge-
meindung, des Umlege= und Enteignungsverfahrens, der Steuer= und Ver-
kehrsfragen verpflichtet. — Reichswohnungs-Inspektionen.
16. Stärkung des Realkredits durch Mittel aus Landes-
Versicherungsanstalten, Lebensversicherungen und Sparkassen, Förderung
der gemeinnützigen Baugenossenschaften, die kinderreichen
Familien Erleichterungen gewähren; beschleunigte Bereitstellung von
Kleinwohnungen , an denen nach dem Kriege voraussichtlich großer
Mangel und vermehrte Nachfrage sein wird. (Gründung zahlreicher junger
Ehen, Rückstrom verarmter und verwaister Familien aus größeren und
teueren Wohnungen in billigere, kleinere Räume.)
Steuerliche Mehrbelastung der Hauswirte, die kinderreiche Familien
abweisen.
17. Jeder Familien zuwachs bringt Mehrkosten: ein-
malige durch Entbindung und Wochenbett, Notwendigkeit besserer Er-
nährung und Schonung der Mutter, laufende durch die Lebensunter-
haltung des Kindes.
18. Um diese pekuniäre Last zu erleichtern, haben sich bereits Vereine
zur Versicherung für den Fall der Eltern= bzw. Mutterschaft
gebildet. Derartige gemeinnützige Bestrebungen verdienen energische
Förderung.
19. Sehr segensreich hat in dieser Hinsicht auch die jetzt den be-
dürftigen Ehefrauen der Kriegsteilnehmer gewährte Reichswochen-
beihilfe gewirkt; ihre Beibehaltung für mittellose Wöchnerinnen ist,