Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

256 XI. Bevölkerungspolitik und Fürsorge für Kriegsteilnehmer 
  
  
freien Handel mit den Neubauten zu vermeiden. Geschieht das nicht, so 
würde der Nutzen in Schaden verkehrt werden. Auch die Preise aller 
anderen Mieten würden dann verteuert und die Vermögenslage der 
weniger Bemittelten und „Festbesoldeten“ damit ganz allgemein un- 
erträglich werden. 
Hiergegen können nur eine schnelle gesetzliche Enteignung und Ab- 
geltung des Bodens, sowie eine Bindung der durch die Reichshilfe ge- 
gründeten Heimstätten Abhilfe schaffen (Wiederkaufsrecht, Erbbaurecht). 
Regierung und Reichstag hatten außerdem bereits vorher durch die 
Beschlüsse vom 24. 5. 1916 betr. Kriegerheimstätten und vom 3. 7. 1916 
betr. Kapitalabfindungsgesetz, sowie neuerdings durch weitere einschlägige 
Arbeiten die dringenden Wohnungsnöte anerkannt und damit einen 
weiteren Weg der Abhilfe gewiesen. Auch dieser muß nunmehr weiter 
verfolgt und ausgebaut werden. 
In der Sitzung des „Hauptausschusses für Kriegerheimstätten“ vom 
8. und 9. 6. d. J. wurden Entwürfe eines Reichsgesetzes über Heimstätten- 
recht und Kriegerheimstätten beraten. Diese Entwürfe werden von einer 
über das ganze Heer und Volk verbreiteten nationalen Bewegung befür- 
wortet, an der hervorragende Vertreter aller Parteien, Bekenntnisse und 
Berufsstände beteiligt sind, namentlich auch Autoritäten und Sach- 
verständige aus Stadt und Land, Behörden und Gemeinden. 
Die Gesetzesvorschläge baldigst zur gesetzlichen Geltung zu bringen, ist 
auch für die Stimmung des Heeres eine unserer dringlichsten Aufgaben. 
Ich glaube mich mit Euer Exzellenz darin einig zu wissen, daß die 
zuständigen Stellen zu schleunigster Bearbeitung dieser Fragen veranlaßt 
werden müssen, und bitte ich Euer Exzellenz um sehr gefällige Mitteilung 
des bereits Erreichten und für die Zukunft noch Erreichbaren, damit ich auch 
im Wege des vaterländischen Unterrichts die Kriegsteilnehmer über ihre 
berechtigten und begreiflichen Sorgen in dieser Richtung beruhigen kann. 
Dadurch würden anderseits auch übertriebene Erwartungen noch recht- 
zeitig in geordnete, ruhige Bahnen eingelenkt werden können. 
I. A.: gez. Ludendorff. 
7. 
Chef des Generalstabes des Feldheeres. Gr. H. Qu., den 17. 6. 1918. 
Gen.Qu. IIe Nr. 31 587. 
Anliegende Verfügung betr. die Bodenfrage in den Gebieten der öst- 
lichen Militärverwaltungen bitte ich allen Stellen, welche irgendeinen 
Einfluß auf die Handhabung der Bodenpolitik im Osten haben, bekannt zu 
geben und im „Befehls= und Verordnungsblatt Oberost“ zusammen mit der
	        
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