Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

Siedlung im Gebiet des Oberbefehlshabers Ost 257 
  
  
anliegenden Verordnung des Generalquartiermeisters betr. Landabgabe 
und Siedlung in Kurland zu veröffentlichen. 
Falls Verordnungen oder andere Maßnahmen betr. Grundeigentum, 
Bodenkredit und Genossenschaftswesen notwendig erscheinen, bitte ich vorher 
das Einvernehmen des Generalquartiermeisters einzuholen, der mich über 
die östliche Bodenfrage auf dem laufenden halten wird. 
J. A. gez. Ludendorff. 
TChef des Generalstabes des Feldheeres. Gr. H. Qu., den 17. 6. 1918. 
Gen.-Qu. IIe Nr. 31 587. 
Verfügung betr. die Bodenfrage in den Ge- 
bieten der östlichen Militärverwaltungen. 
Die Bedürfnisse des Heeres und des Landes erfordern, daß die land- 
wirtschaftliche Erzeugung in den Gebieten der östlichen Militärverwaltungen 
schnell entwickelt werde. An der östlichen Militärgrenze treffen Rück- 
wanderer in großen Mengen ein. Um den Untergang der Oddachlosen 
zu verhüten und ihre Arbeitskraft nutzbar zu machen, sind außergewöhnliche 
Maßnahmen erforderlich. 
Damit erwachsen den Militärverwaltungen, die bereits erfolgreich an 
der Wiederherstellung gesunder wirtschaftlicher Zustände gearbeitet haben, 
neue Aufgaben. Das brachliegende Land ist zu erschließen, Heimstätten 
sind zu schaffen. Den vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieben ist durch 
Entwicklung des Kredits erhöhte Leistungsfähigkeit zu geben. Gemein- 
nützige Organisationen, denen die erfahrensten Kräfte aus dem Deutschen 
Reiche zur Verfügung stehen, sind hierfür geschaffen worden und gehen 
jetzt an das Werk. 
Wenn also die von Rußland jahrhundertelang vernachlässigten Rand- 
staaten in den schützenden Kreis des deutschen Wirtschaftslebens treten, der 
deutsche Innenmarkt sich ihnen erschließt, deutsche Organisation ihnen 
Straßen, Eisenbahnen und Kanäle schafft und der deutsche Kredit ihnen 
den Übergang zu erhöhter Wirtschaftskraft ermöglicht, soll das ganze Volk, 
soll die Allgemeinheit den Nutzen davon haben. Nicht einer dünnen Schicht 
von Besitzern darf vorbehalten bleiben, die Vorteile der Neuordnung für 
sich vorwegzunehmen, indem sie den durch Deutschlands Siege erhöhten 
Wert des Bodens in spekulativen Verkäufen ausnutzen. 
Die zu hohen Preisen verkauften und mit Hypotheken belasteten Güter 
wären keine geeignete Grundlage für ein gesundes Geschlecht. Den 
Siedlern wären teuer errichtete Höfe nur eine schwere Last; solange die 
landwirtschaftlichen Erzeugnisse hohe Preise haben, könnten sie bestehen. 
Jeder wirtschaftliche Rückschlag aber würde sie zertrümmern. Der Stolz 
auf den eigenen Boden, die Freude am eigenen Hause wären dahin. Un- 
Urkunden der Obersten Heeresleitung 1916—1918. 17
	        
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