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wenden, daß Vorgesetzte, sofern sich Mannschaften mit Fragen über Kriegsziele ver-
trauensvoll an sie wenden, ihren Untergebenen in ruhiger und sachlicher Form die
elgene Ansicht über diese Frage zum Ausdruck bringen.
Es bestanden ferner Zweifel, ob die Verquickung der Werbetätigkeit für Kriegs.=
anleihen und des vaterländischen Unterrichts zweckmäßig oder ob sie nicht geeignet
ist, den letzteren auf einen bestimmten Zweck eingestellt erscheinen zu lassen und damit
seinen Erfolg abzuschwächen. Ich kann mich diesem Bedenken nicht anschließen. Das
allgemeine Vertrauen in die Zukunft des Vaterlandes, welches der vaterländische
Unterricht stärken soll, wird im Gegenteil auch auf das Ergebnis der Zeichnung für
Kriegsanleihen im Heere und in der Heimat günstig wirken. In den Zielen stimmt
der vaterländische Unterricht mit der Werbetätigkeit für Kriegsanleihen überein.
Übereinstimmung und gegenseitige Ergänzung in der Ausübung ergeben sich daraus
von selbst.
Mit Recht ist darauf hingewiesen worden, daß siegreiche Kämpfe, die wir an
verschiedenen Stellen unserer ausgedehnten Front führen, jederzeit durch eingehende
Besprechung auch bei denjenigen Truppen ausgewertet werden müssen, die nicht an
diesen Erfolgen unmittelbar beteiligt sind und ihre belebende Wirkung deshalb nicht
unmittelbar spüren. Das gleiche gilt für die Auswertung der Erfolge unserer
U--Boot--Waffe.
Der feindliche Vernichtungswille und die Notwendigkeit unseres Weiterkämpfens
kommt den im Etappen--, Besatzungs= und Heimatsdienst verwendeten Truppen weniger
zum Bewußtsein als den Kampftruppen selbst. Deswegen ist dem Geist unter den
Etappentruppen besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und der vaterländische Unterricht
bei ihnen in besonderem Maße zu pflegen. Die Verhältnisse ergeben, daß die in
weitestem Umfange stattfindende Fürsorge für Mannschaften den Etappentruppen in
weit höherem Maße zugute kommt, als den Truppen am Feind. Ohne Etappentruppen
zu vernachlässigen, müssen aber doch gerade die für die Fürsorge der Mannschaften
getroffenen Einrichtungen wie Theater, Unterhaltung usw. möglichst weit nach vorn
verlegt werden.
Schließlich ist die Frage aufgeworfen worden, ob dieser Unterrichtsdienst geheim-
zuhalten sei. Hierfür liegt keine Veranlassung vor. I. A. gez. Ludendorff.
Anlage 3.
Chef des Generalstabes des Feldheeres. Gr. H. Qu., den 14. 11. 1917.
IIIb Nr. 13 320/II geh.
Das Ergebnis der Besprechungen über den vaterländischen Unterricht am
4. 11. 1917 in Charleville und am 5. 11. 1917 im Großen Hauptquartier ist in einer
besonderen „Aufzeichnung“ (Chef des Generalstabes des Feldheeres III b Nr. 13140/II)
niedergelegt. Diese „Aufzeichnung“ enthält wichtige Anregungen für die Leiter des
vaterländischen Unterrichts. Ich mache auf sie aufmerksam.
In Ergänzung der Leitsätze vom 29. 9. 1917 (Chef des Generalstabes des Feld-
heeres III b Nr. 11 567/II) sind die Armeeoberkommandos auch verantwortlich für die
Durchführung des vaterländischen Unterrichts bei allen auf Übungsplätzen abgestellten
O. H. L.-Reserven, sofern die Truppenübungsplätze sich in ihrem Armeebereich befinden.
Ebenso werden die Generalgouvernements Belgien und Warschau im Ein-
verständnis mit dem Kgl. Preuß. Kriegsminister gebeten, alle Truppen, die sich innerhalb
ihres Befehlsbereichs befinden, ohne ihnen unmittelbar unterstellt zu sein, in ihre
Organisation des vaterländischen Unterrichts mit einbeziehen zu wollen.
Bei den Feldeisenbahnformationen trägt die Verantwortung für die Durch-
führung des vaterländischen Unterrichts allein der Chef des Feldeisenbahnwesens. Die
ihm unterstellten Formationen werden der Organisation des vaterländischen Unterrichts
der betreffenden Generalgouvernements oder Armeeoberkommandos in deren Befehls-
bereich sie sich jeweils aufhalten, eingegliedert. J. A: gez. Ludendorff.