Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

Werbe- und Aufklärungsdienst 289 
  
  
6. An den regelmäßigen Pressevorträgen, die bei mir, meinem Stell- 
vertreter oder bei dem Herrn Staatssekretär des Auswärtigen Amtes statt- 
finden, nimmt Oberst v. Haeften grundsätzlich teil. Er ist ferner zu allen 
Sitzungen einzuladen, bei denen die Vertreter der Presse politische In- 
formationen erhalten. 
7. Die bürgerlichen Zentralbehörden und Nachrichtenstellen werden 
in dem für ihre Mitwirkung oder Information erforderlichen Umfange von 
sämtlichen Richtlinien, die der Herr Staatssekretär des Auswärtigen Amtes 
für den Werbe= und Aufklärungsdienst festgelegt hat, durch die Vermittlung 
des Pressechefs in Kenntnis gesetzt. 
Die dem gleichen Zweck dienende Verständigung der Militärbehörden 
fällt dem Oberst v. Haeften zu. 
8. So lange mein Pressechef durch die oben bezeichnete Sonderaufgabe 
in Anspruch genommen ist, werden die Dienstgeschäfte der Nachrichten- 
abteilung des Auswärtigen Amtes durch deren Dirigenten versehen. 
gez. von Hertling. 
  
  
Urkunden der Obersten Heeresleltung 1916 —1918 19
	        
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