24 I. Friedensarbeit für die Verstärkung der deutschen Wehrkraft
wollen. Es ist zweifelhaft, ob diesen Armeekorps mit einer Umformung
der einmal aufgestellten Ersatzbataillone gedient ist.
Bei einigen mittleren Armeekorps, namentlich bei denen, die keine
Ersatzbataillone an Festungen abgeben, kann vielleicht den beiderseitigen
Bedenken dadurch Rechnung getragen werden, daß pro Brigade ein Regi-
ment im Rahmen der allgemeinen Mobilmachung das Bataillon zu mobiler
Verwendung nebst einem Stamm für Ersatzzwecke, das andere, dem dieser
Stamm am 15. Mobilmachungstage zuzuführen ist, das Ersatzbataillon
bildet.
Beim Gardekorps, dessen Ersatzformationen eng zusammenliegen,
würde ohne Schwierigkeit mehr im Sinne des Kriegsministeriums ge-
handelt werden können.
Zur Förderung der Angelegenheit würde ich es dankbar begrüßen,
wenn die Maßnahmen, in denen bereits Einigkeit erzielt ist, so wie ver-
einbart zur Durchführung kämen, und wenn den Generalkommandos für
die Aufstellung der Bataillone für das nächste Mobilmachungsjahr der
Weg überlassen würde. Ich würde meinerseits nur darum bitten, die
Generalkommandos anzuweisen, die Bataillone zu mobiler Verwendung
zum 14., wenn nicht anders möglich, zum 15. Mobilmachungstage derart
bereitzustellen, daß sie von diesem Zeitpunkt ab im Bedarfsfalle unmittel-
bar an den Feind geführt werden können, und daß die für Ersatzzwecke
bestimmten Formationen vom 15. Mobilmachungstage ab geschlossene Ba-
taillone bilden. Gleichzeitig würden die Generalkommandos, so wie dies
auch 1906 geschehen, zur Berichterstattung über diese Frage aufzufordern
sein, auf Grund deren dann weitere Entscheidungen getroffen werden
könnten. Eine AÄnderung des Mobilmachungsplans könnte bis dahin auf-
geschoben werden. gez. v. Moltke.
13.
Chef des Generalstabes der Armee. Berlin, 2. 3. 1911.
Nr. 2500 I. Geheim.
Beschaffung von Luftschiffen.
An Kriegsminislterium.
In meinem Schreiben 401/08 I. vom 13. 1. 08 habe ich die Zahl
von 15 Luftschiffen als für die Oberste Heeresleitung erforderlich bezeichnet.
Inzwischen hat sich, wie aus den Luftschiffübungen und den Kaisermanö-
vern 1909 und 1910 und auch aus dem Schreiben der J. d. V. IIe#
Nr. 12 401 vom 28. 12. 1910 hervorgeht, gezeigt, daß die Leistungen der
Luftschiffe hinter den Annahmen, die der oben erwähnten Forderung zu-
grunde gelegt wurden, weit zurückgeblieben sind. Ferner ist erst durch die
Schießversuche 1910 bei Rügenwaldermünde Klarheit über die hohe Ge-