324 XVI. Über den U-Bootkrieg, das Friedensangebot und die Stellung Wilsons
General Ludendorff: Die Sicherungsmaßnahmen gegen die Neutralen
werden nichts Herausforderndes haben, reine Defensivmaßnahmen.
Kanzler: Und wenn die Schweiz in den Krieg eintritt oder die Fran-
zosen durch die Schweiz kommen?
Feldmarschall: Das wäre militärisch nicht ungünstig.
F. d. R.: gez. von Bartenwerffer.
9. 1. mittags.
18.
Antwort der Verbandsmächle vom 12. 1. 1917 auf Wilsons Angebok.
„Die verbündeten Regierungen haben die Note, welche ihnen am 19. Dezember
1916 im Namen der Regierung der Vereinigten Staaten übergeben wurde, erhalten.
Sie haben sie mit der Sorgfalt geprüft, die gleichzeitig ihre richtige Empfindung von
dem Ernst der Stunde und ihre aufrichtige Freundschaft für das amerikanische Volk
gebot. Im allgemeinen legen sie Gewicht darauf, zu erklären, daß sie den hohen Ge-
sinnungen, von denen die amerikanische Note beseelt ist, den Zoll ihrer Anerkennung
darbringen, daß sie sich mit allen ihren Wünschen dem Plane der Schaffung einer Liga
der Nationen anschließen, die Frieden und Gerechtigkeit in der Welt sichern soll, und
alle Vorteile anerkennen, die die Einrichtung internationaler Bestimmungen zur
Hintanhaltung gewaltsamer Streitfälle zwischen den Nationen für die Sache der
Menschheit und der Zivilisation bringen wird, Bestimmungen, die die erforderlichen
Maßregeln (sanctions) in sich schließen müssen, um die Ausführung zu gewährleisten
und so zu verhindern, daß die anscheinende Sicherheit dazu diene, neue Angriffe zu
erleichtern.
Die Erörterung künftiger Abmachungen, die einen dauerhaften Frieden sichern
sollen, hat jedoch zunächst eine befriedigende Regelung des gegen-
wärtigen Streites zur Voraussetzung. Die Verbündeten empfinden ebenso
tief wie die Regierung der Vereinigten Staaten den Wunsch, möglichst bold diesen
Krieg beendigt zu sehen, für den die Mittelmächte verantwortlich sind und der der
Menschheit grausame Leiden auferlegt. Aber sie sind der Ansicht, daß es unmöglich
ist, bereits heute einen Frieden zu erzielen, der ihnen die Wiedergutmachungen, Rück-
erstattungen und Bürgschaften sichert, auf die sie ein Recht haben infolge des Angriffes,
für den die Mittelmächte die Verantwortung tragen und der im Ursprung gerade
darauf abzielte, die Sicherheit Europas zugrunde zu richten. Die verbündeten Völker
hegen die Überzeugung, daß sie nicht für selbstsüchtiges Interesse, sondern zum Schutze
der Unabhängigkeit der Völker, des Rechts der Menschheit kämpfen. Die Verbündeten
sind sich vollkommen klar über die Verluste und Leiden, welche der Krieg den Neu-
tralen wie den Kriegführenden zufügt, und sie beklagen sie, aber sie lehnen die Ver-
antwortung dafür ab, da sie den Krieg in keiner Weise gewollt oder hervorgerufen
haben und sich bemühen, die Schäden zu mildern, soweit dies mit den unerbittlichen
Forderungen der Verteidigung gegen die Gewalttätigkeit und die Fallstricke des
Feindes vereinbar ist. Mit Genugtuung nehmen sie zur Kenntnis, daß die ameri-
kanische Mitteilung in keiner Weise ihrem Ursprunge nach mit derjenigen der Mittel-
mächte zusammenhängt, welche am 18. Dezember der Regierung der Vereinigten
Staaten übergeben wurde. Sie zweifeln nicht an dem Entschluß der amerikanischen
Regierung, selbst den blassen Anschein einer auch nur moralischen Unterstützung des
verantwortlichen Urhebers des Krieges zu vermeiden.
Die verbündeten Regierungen halten es für ihre Pflicht, sich in der freundschaft-
lichsten, aber klarsten Weise gegen eine Gleichstellung auszusprechen, die auf öffent-
lichen Erklärungen der Mittelmächte beruht und in völligem Widerspruch zur offen-