fullscreen: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

310 XVI. Über den U.Bootkrieg, das Friedensangebot und die Stellung Wilsons 
  
  
5. 
a. Nokizen zum Vortrag am 8. 12. 1916 bei Sr. M. dem Kaiser. 
Die militärische Lage ist derartig, daß von seiten der politischen Reichs- 
leitung das Friedensangebot gemacht werden kann, wenn 
1. die Operationen zu Lande und der U--Bootkrieg zur See unbeein- 
trächtigt weitergeführt werden, 
2. ein Armeebefehl erlassen wird, der dies ausspricht, 
3. und die politische Reichsleitung darauf rechnet, daß sie den Frieden 
herbeiführen wird, den Deutschland braucht. 
Zu 1. a) Fortführung der Operationen jedenfalls bis an den Sereth, 
b) darauf Bereithalten der Truppen gegen Dänemark und Holland 
und Beginn des rücksichtslosen U. Bootkrieges Ende Januar. 
Seine Majestät, als oberster Kriegsherr, wird gebeten, daß O. H. L. 
auf dieser Grundlage mit der politischen Reichsleitung in Verbindung tritt. 
gez. v. Hindenburg. 
b. Weisung des Reichskanzlers an seinen Vertreier im Gr. H. Ou. 
auf Grund von a. 
Die O. H. L. hat vor etwa 6 Wochen dem Friedensangebot 
unter der Voraussetzung zugestimmt, daß das Angebot nicht als Zeichen 
der Schwäche erscheine. Zu diesem Zweck wurden gefordert: 
1. gute militärische Lage, 
2. Verabschiedung des Hilfsdienstgesetzes. 
Beide Voraussetzungen sind erfüllt. 
Die O. H. L. hat sich weiterhin bereits vor 6 Wochen damit ein- 
verstanden erklärt, daß zu dem Friedensangebot die Zustimmung unserer 
Verbündeten eingeholt werde. 
Dies ist geschehen, und unsere Verbündeten haben nicht nur zu- 
gestimmt, sondern drängen auf Ausführung der Aktion. 
Unter diesen Umständen wäre ein Rücktritt von der Aktion nur möglich 
bei einer grundlegenden Veränderung der Gesamtlage. Eine solche ist 
nicht eingetreten. 
Die O. H. L. macht nachträglich ihre Zustimmung von drei neuen 
Voraussetzungen abhängig. Abgesehen davon, daß ein solches nachträgliches 
Verlangen mit den Vorgängen nicht wohl vereinbar erscheint, ist zu diesen 
Voraussetzungen folgendes zu bemerken: 
1. Die Fortsetzung der militärischen Operationen zu Lande und zu 
Wasser ist selbstverständlich. Sollten unsere Feinde unter Annahme unseres 
Friedensangebots demnächst Waffenstillstand anbieten, so wird zu einer 
solchen neuen Lage erst eintretenden Falles Stellung zu nehmen sein.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.