504 XXII. Friedensverhandlungen
dem Reichskanzler seinen Rücktritt anzudrohen; in der Sitzung war nicht
eine Schärfe zutage getreten, hätte Staatsfekretär v. Hintze weitere Forde-
rungen gestellt, so hätte er unter allen Umständen beim Feldmarschall und
beim General Ludendorff ein offenes Ohr gefunden. Ich habe im Laufe des
Tages Seiner Majestät die Einigkeit in den Auffassungen melden können.
Wenn Staatssekretär v. Hintze am 14. den Hauptvortrag gehalten hat, so-
war dieses wieder in voller Übereinstimmung mit den militärischen Herren.
Der Vortrag war der Niederschlag des am Tage vorher Besprochenen,
daher lag auch weder für den Feldmarschall noch den General Ludendorff
ein Grund vor, noch einmal dasselbe zu sagen, da ja die Zustimmung am
Tage vorher erfolgt und Seine Majestät orientiert war.
Ich fasse es also so zusammen: Es herrschte Übereinstimmung, daß
auf Grund der vom Feldmarschall und General Ludendorff festgestellten
militärischen Lage und auf Grund der inneren und äußeren politischen
Lage, wie sie sich in den Augen des Kanzlers und des Staatssekretärs
des Außeren darstellte, durch die neutrale Macht Holland eine Friedens-
besprechung mit dem Feinde angebahnt werden sollte. Die Kriegsziele,
an denen noch festgehalten werden sollte, wurden nicht im einzelnen be-
sprochen, es war aber aus dem Ton der Besprechungen klar, daß man auf
Erfüllung bisher gehegter Hoffnungen nicht mehr rechnete, sondern daß der
Staatssekretär in der Hauptsache freie Hand haben sollte."
Der Generalfeldmarschall schreibt unter dem 20. September 1919:
Hannover, den 20. H. 1919.
Zum Aufsatz der „D. T.-Z.“ vom 14. 9. 19 Nr. 455 „Irrtümer des
Staatssekretärs v. Hintze“ habe ich zu bemerken:
Ich habe die Worte des Herrn v. Hintze beim Kronrat am 14. 8. 18:
„Der Chef des Generalstabes des Feldheeres hat die kriegerische Situation
dahin definiert, daß usw.“ so aufgefaßt, wie sie meiner Ansicht nach einzig
und allein aufgefaßt werden können, daß nämlich unter „Chef des General-=
stabes“ entweder die Behörde, d. h. ich und General Ludendorff, oder die
Person, d. h. nur ich und nicht der Erste Generalquartiermeister, ge-
meint war.
Jedenfalls haben wir uns beide am 13. 8. über die Lage überein-
stimmend geäußert. Dies wird auch dadurch bestätigt, daß Herr v. Hintze
am 14. 8. erst vom „Chef des Generalstabes“ und dann vom Ausspruch
„der“, nicht „des Feldherrn“ gesprochen hat.
Ich hatte damals gegen die Ausführungen des Herrn v. Hintze nichts
einzuwenden. Daraus folgt für mich, daß bei beiden Sitzungen volle Einig-
keit unter den politischen und militärischen Stellen herrschte, und daß sich