Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

Das Friedens- und Waffenstillstandsangebot und die Revolution von oben 553 
  
sammenzustehen. Eine eingehende Beeinflussung des Volkes in der von 
mir erwähnten Weise muß aber hinzukommen, um eine Stimmung zu er- 
zielen, wie die Stunde sie verlangt. (Nr. 71 233 IV.) 
gez. Generalfeldmarschall v. Hindenburg.“ 
15. 
Wilsons zweite Antwork am 14. Okkober. 
Staatsdepartement, 14. Oktober. 
Mein Herr! In Beantwortung der Mitteilung der deutschen Regierung vom 
12. Oktober, welche Sie mir heute übergeben haben, habe ich die Ehre, Sie um die 
Übermittlung folgender Antwort zu ersuchen. 
Die uneingeschränkte Annahme der von dem Präsidenten der Vereinigten 
Staaten vom 8. Januar 1918 und in seinen folgenden Botschaften niedergelegten Be- 
dingungen von seiten der jetzigen deutschen Regierung und einer großen Mehrheit des 
deutschen Reichstags berechtigen den Präsidenten, eine offene und direkte Erklärung 
seines Entschlusses hinsichtlich der Mitteilungen der deutschen Regierung vom 5. Oktober 
und 12. Oktober 1918 abzugeben. 
Es muß Klarheit darüber bestehen, daß die Durchführung der Räumung und 
die Bedingungen eines Waffenstillstandes Angelegenheiten sind, welche dem Urteil und 
dem Rate der militärischen Berater der Regierung der Vereinigten Staaten und der 
alliterten Regierungen überlassen werden müssen, und der Präsident fühlt sich ver- 
pflichtet zu erklären, daß keine Regelung von der Regierung der Vereinigten Staaten 
angenommen werden kann, die nicht völlig befriedigende Sicherheiten und Bürgschaften 
für die Fortdauer der gegenwärtigen militärischen Überlegenheit der Armeen der Ver- 
einigten Staaten und der Alliierten an der Front schaffen. Er hat das Vertrauen, daß 
er als sicher annehmen kann, daß dies auch das Urteil und die Entscheidung der 
alliierten Regierungen sein wird. 
Der Präsident hält es auch für seine Pflicht, hinzuzufügen, daß weder die Re- 
gierungen der Vereinigten Staaten, noch er dessen ganz sicher sind, daß die Regierungen, 
mit denen die Vereinigten Staaten als Kriegführende assoziiert sind, einwilligen werden, 
einen Waffenstillstand in Erwägung zu ziehen, solange die Streitkräfte Deutschlands 
fortfahren, die ungesetzlichen und unmenschlichen Praktiken durchzuführen, bei denen sie 
noch verharren. 
Zu derselben Zeit, wo die deutsche Regierung an die Regierung der Vereinigten 
Staaten mit Friedensvorschlägen herantritt, sind ihre U-Boote damit beschäftigt, auf 
der See Passagierschiffe zu versenken und nicht nur die Schiffe, sondern auch die Boote, 
in denen ihre Passagiere und Besatzungen versuchen, sich in Sicherheit zu bringen. Die 
deutschen Armeen schlagen bei ihrem jetzigen erzwungenen Rückzug aus Flandern und 
Frankreich einen Weg mutwilliger Zerstörung ein, der immer als direkte Verletzung 
der Regeln und Gebräuche der zivilisierten Kriegführung betrachtet wurde. Die Städte 
und Dörfer, wenn sie nicht zerstört, sind von allem, was sie enthalten, oft sogar 
ihrer Bewohner, beraubt. Es kann nicht erwartet werden, daß die gegen Deutschland 
assoziierten Nationen einem Waffenstillstand zustimmen werden, solange die unmensch- 
lichen Handlungen, Plünderungen und Verwüstungen fortgesetzt werden, auf die sie 
mit Recht mit Schrecken und empörten Herzen hinblicken. 
Es ist auch notwendig, damit keine Möglichkeit eines Mißverständnisses entstehen 
kann, daß der Präsident mit großem Nachdruck die Aufmerksamkeit der Regierung 
Deutschlands auf die Fassung und die klare Absicht einer der Friedensbedingungen lenkt, 
welche die deutsche Regierung jetzt angenommen hat. Sie ist enthalten in der Botschaft 
des Präsidenten, die er am 4. Juli d. J. in Mount Vernon gehalten hat. Sie lautet 
wie folgt: „Vernichtung jeder militärischen Macht überall, welche es in Händen hat,
	        
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