Russische Veröffentlichungen betr. Abkommen über Konstantinopel u. die Meerengen 589
5.
Russische Veröffenllichungen betr. Abkommen über Konssankinopel
und die Meerengen.
(„Iswestija“ vom 23. November 1917.)
Memorandum.
Am 4. März 1915 hat der Minister des Auswärtigen den französischen und eng-
lischen Botschaftern eine Denkschrift überreicht, in der Rußlands Wünsche bezüglich der
Einverleibung folgender Gebiete als Ergebnis des jetzigen Krieges dargelegt sind:
Die Stadt Konstantinopel, die Westküste des Bosporus, des Marmarameers und der
Dardanellen, Süd-Thrazien bis zur Linie Enos—Midia, die Küste Kleinasiens zwischen
dem Bosporus, dem Flusse Sakaria und einem später zu bestimmenden Punkte des
Golfes von Ismid, die Inseln des Marmarameeres und die Inseln Imbros und
Tenedos. Die Sonderrechte Frankreichs und Englands in den Grenzen der erwähnten
Gebiete würden unangetastet bleiben.
Sowohl die französische wie englische Regierung haben ihr Einverständnis mit
der Befriedigung unserer Wünsche ausgesprochen unter der Bedingung der erfolg-
reichen Beendigung des Krieges und der Erfüllung einer ganzen Reihe von Wünschen
Frankreichs und Englands, sowohl bezüglich des ottomanischen Reiches als auch an
anderen Stellen.
Diese Wünsche, soweit sie die Türkei betreffen, bestehen in folgendem:
Anerkennung Konstantinopels als Freihafen für den Transit von Waren, die
nicht aus Rußland kommen und nicht nach Rußland gehen, und der Freiheit der
Durchfahrt von Handelsschiffen durch die Meerengen.
Anerkennung der Rechte Englands und Frankreichs in der asiatischen Türkei, die
noch auf dem Wege eines Sonderabkommens zwischen Frankreich, England und Ruß-
land genau zu bestimmen sind.
Beibehaltung der heiligen Stätten des Islams und Arabiens unter unabhängiger
mohammedanischer Herrschaft.
Einrechnung der in dem Abkommen zwischen England und Rußland im Jahre
1907 festgesetzten neutralen Zone Persiens in die englische Einflußsphäre.
6.
Russische Denkschrift über die kleinasiatische Frage.
(„Iswestija“ vom 14. November 1917.)
6. März 1917.
In Verfolg der Verhandlungen, die im Frühjahr 1916 in London und Peters-
burg stattfanden, sind die verbündeten Regierungen Englands, Frankreichs und Ruß-
lands zu einem Abkommen bezüglich der zukünftigen Verteilung ihrer Einflußsphären
und territorialen Erwerbungen in der asiatischen Türkei gelangt, ferner auch bezüglich
der Bildung eines unabhängigen arabischen Reichs oder einer Konföderation ara-
bischer Staaten in den Grenzen des jetzigen Arabiens.
Dieses Abkommen besteht in den allgemeinen Grundzügen aus folgendem:
Rußland erhält die Bezirke von Erzerum, Trapezunt, Wan und Bitlis, ferner
das Gebiet des südlichen Kurdistan bis zur Linie Muscha, Sert, Ibn Omar, Amadia,
persische Grenze. Der Endpunkt der russischen Erwerbungen an der Küste des
Schwarzen Meeres wird ein Punkt westlich von Trapezunt sein, der noch in Zukunft
näher bestimmt werden soll.
Frankreich erhält den Küstenstrich Syriens, das Wilajet Adana und ein Gebiet,
das im Süden durch die Linie Aintab—Mardin bis zur zukünftigen russischen Grenze