Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

Geheimalten ũber Schantung. — Wirtschaftliche Kriegsziele der Entente 591 
  
III. Vertrag Englands mit den sieben Syrern von Kairo (dem Syrischen Un- 
abhängigkeitskomitee) vom 11. Juni 1917. Hierdurch wird festgelegt, daß die vor dem 
Krieg bestehenden arabischen Staaten und Gebiete, welche durch kriegerische Maß- 
nahmen ihrer Bewohner während des Krieges von türkischer Herrschaft befreit werden, 
vollkommen unabhängig bleiben sollen. 
IV. Das britisch-französische Abkommen vom 9. November 1918. In diesem 
kommen Großbritannien und Frankreich dahin überein, Regierungen der Eingeborenen 
in Syrien und Mesopotamien zu „ermutigen“ und, ohne sich aufzudrängen, einen ge- 
regelten Geschäftsgang solcher Regierungen, welche die fraglichen Völker selbst erwählt 
haben werden, sicherzustellen. 
8. 
Manchester Guardian: Geheimnoten über Schantkung. 
(Nach „Vossischer Zeitung“.) 
1. England an Japan, 16. 2. 1917. Der englische Botschafter in Tokio teilte mit, 
daß die englische Regierung auf der Friedenskonserenz die japanischen Ansprüche auf 
die deutschen Rechte in Schantung und den Inseln nördlich des Aquators unterstützen 
werde, in der Annahme, daß Japan Englands Ansprüche auf die deutschen Inseln 
südlich des Aquators in demselben Sinne behandeln werde. 
2. Japan an England, 21. 2. 1917. Die japanische Regierung antwortet unter 
Würdigung der englischen Freundschaft, daß sie ganz bereit sei, ihrerseits die Ansprüche 
zu unterstützen, die auf die deutschen Inseln südlich des Aquators erhoben werden 
mögen. 
3. Japan an Frankreich. Die japanische Regierung zeigt an, daß sie von Deutsch- 
land den Verzicht auf seine Rechte in Schantung und den Inseln nördlich des Aqua= 
tors fordern werde, und hofft, die französische Regierung werde die Berechtigung dieser 
Forderungen anerkennen und die Versicherung geben, daß Japan dabei auf französische 
Unterstützung rechnen könne. Ersatz für Schaden an Gut und Blut, den das jzapa- 
nische Volk durch die unverantwortlichen Angriffe des Feindes erlitten habe, werde 
wie andere Friedensbedingungen, die allen Verbandsmächten gemeinsam seien, nicht 
berührt. 
4. Frankreich an Japan. Die französische Regierung ist geneigt, einzuwilligen, 
daß die für Japan wichtigen Fragen betreffs Schantung und die deutschen Inseln 
nördlich des Aquators bei den Friedensverhandlungen geregelt werden, und verspricht, 
die japanischen Forderungen zu unterstützen. Dagegen verlangt Briand Japans Unter- 
stützung, um TChina zu veranlassen, daß es die diplomatischen Beziehungen zu Deutsch- 
land abbricht und daraus die nötigen Folgerungen zieht, nämlich: 1. die deutschen 
diplomatischen Vertreter und Konfuln erhalten ihre Pässe. 2. Alle unter deutscher 
Gerichtsbarkeit stehenden Personen verlassen das chinesische Gebiet. 3. Die deutschen 
Schiffe in chinesischen Häsen werden interniert und endlich beschlagnahmt, um sie nach 
dem Vorgange N#aliens und Portugals zur Verfügung der Verbündeten zu stellen. 
Nach der Kenntnis der französischen Regierung liegen 15 deutsche Schiffe von zusammen 
40 000 Tonnen in chinesischen Häfen. 4. Beschlagnahme deutscher Handelshäuser in 
Thina. Verfall des Rechtes Deutschlands auf die Niederlassungen in gewissen Teilen 
Chinas. 
9. 
Über die wirtschaftlichen Kriegsziele der Entenle 
siehe die Reden der feindlichen Staatsmänner in Paris und London, im einzelnen „Die 
Kriegspolitik der Partei im Lichte der wirtschaftlichen Tatsachen. Ein Appell an 
Denkendel“, herausgegeben vom Vorstand der Sogialdemokratischen Partei Deutsch- 
lands. 
  
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