Geheimalten ũber Schantung. — Wirtschaftliche Kriegsziele der Entente 591
III. Vertrag Englands mit den sieben Syrern von Kairo (dem Syrischen Un-
abhängigkeitskomitee) vom 11. Juni 1917. Hierdurch wird festgelegt, daß die vor dem
Krieg bestehenden arabischen Staaten und Gebiete, welche durch kriegerische Maß-
nahmen ihrer Bewohner während des Krieges von türkischer Herrschaft befreit werden,
vollkommen unabhängig bleiben sollen.
IV. Das britisch-französische Abkommen vom 9. November 1918. In diesem
kommen Großbritannien und Frankreich dahin überein, Regierungen der Eingeborenen
in Syrien und Mesopotamien zu „ermutigen“ und, ohne sich aufzudrängen, einen ge-
regelten Geschäftsgang solcher Regierungen, welche die fraglichen Völker selbst erwählt
haben werden, sicherzustellen.
8.
Manchester Guardian: Geheimnoten über Schantkung.
(Nach „Vossischer Zeitung“.)
1. England an Japan, 16. 2. 1917. Der englische Botschafter in Tokio teilte mit,
daß die englische Regierung auf der Friedenskonserenz die japanischen Ansprüche auf
die deutschen Rechte in Schantung und den Inseln nördlich des Aquators unterstützen
werde, in der Annahme, daß Japan Englands Ansprüche auf die deutschen Inseln
südlich des Aquators in demselben Sinne behandeln werde.
2. Japan an England, 21. 2. 1917. Die japanische Regierung antwortet unter
Würdigung der englischen Freundschaft, daß sie ganz bereit sei, ihrerseits die Ansprüche
zu unterstützen, die auf die deutschen Inseln südlich des Aquators erhoben werden
mögen.
3. Japan an Frankreich. Die japanische Regierung zeigt an, daß sie von Deutsch-
land den Verzicht auf seine Rechte in Schantung und den Inseln nördlich des Aqua=
tors fordern werde, und hofft, die französische Regierung werde die Berechtigung dieser
Forderungen anerkennen und die Versicherung geben, daß Japan dabei auf französische
Unterstützung rechnen könne. Ersatz für Schaden an Gut und Blut, den das jzapa-
nische Volk durch die unverantwortlichen Angriffe des Feindes erlitten habe, werde
wie andere Friedensbedingungen, die allen Verbandsmächten gemeinsam seien, nicht
berührt.
4. Frankreich an Japan. Die französische Regierung ist geneigt, einzuwilligen,
daß die für Japan wichtigen Fragen betreffs Schantung und die deutschen Inseln
nördlich des Aquators bei den Friedensverhandlungen geregelt werden, und verspricht,
die japanischen Forderungen zu unterstützen. Dagegen verlangt Briand Japans Unter-
stützung, um TChina zu veranlassen, daß es die diplomatischen Beziehungen zu Deutsch-
land abbricht und daraus die nötigen Folgerungen zieht, nämlich: 1. die deutschen
diplomatischen Vertreter und Konfuln erhalten ihre Pässe. 2. Alle unter deutscher
Gerichtsbarkeit stehenden Personen verlassen das chinesische Gebiet. 3. Die deutschen
Schiffe in chinesischen Häsen werden interniert und endlich beschlagnahmt, um sie nach
dem Vorgange N#aliens und Portugals zur Verfügung der Verbündeten zu stellen.
Nach der Kenntnis der französischen Regierung liegen 15 deutsche Schiffe von zusammen
40 000 Tonnen in chinesischen Häfen. 4. Beschlagnahme deutscher Handelshäuser in
Thina. Verfall des Rechtes Deutschlands auf die Niederlassungen in gewissen Teilen
Chinas.
9.
Über die wirtschaftlichen Kriegsziele der Entenle
siehe die Reden der feindlichen Staatsmänner in Paris und London, im einzelnen „Die
Kriegspolitik der Partei im Lichte der wirtschaftlichen Tatsachen. Ein Appell an
Denkendel“, herausgegeben vom Vorstand der Sogialdemokratischen Partei Deutsch-
lands.
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