Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

624 XXIV. Militãrische Schriften 
  
in Betracht kommenden Batterien durch kurzen Befehl oder Stichwort 
unter Bestimmung der Verbände, des Zielraumes, der Zeitdauer und des ersten 
Munitionsaufwandes aus. In gleicher Weise kann z. B. bei Nacht oder Nebel, auf 
selbständigen Entschluß der zuständigen Führer, also ohne daß eine bestimmte Meldung 
eines Erkundungsorgans vorliegt, das Vernichtungsfeuer nur gelöst werden, wenn 
feindliche Bereitstellungen mit Bestimmtheit vermutet werden. 
Die Lage des Feuers muß möglichst durch Beobachtung geprüft werden. 
In der Regel kann das ohne Zeitversäumnis von derjenigen Stelle erfolgen, die das 
Ziel gemeldet hat. · 
Der Befehl des Artillerieführers soll bei der Auslösung des Ver- 
nichtungsfeuers die Regel bilden. Hierzu sind das Zusammenwirken der 
Beobachtung, insbesondere der Luftstreitkräfte, mit der Ar- 
tillerie, schnelles reibungsloses Arbeiten der Artilleriebe- 
fehlsstellen und vorausschauende Befehle der Artillerieführer 
notwendig. 
Wenn jedoch die Verbindung innerhalb der Artilleriebefehlsstellen gestört ist, 
wird das Feuer auf das Zeichen der Infanterie hin, ohne besonderen Befehl 
abgegeben werden müssen. Dies ist so vorzubereiten, daß in solchen Fällen der Batterie- 
offizier die Berechtigung erhält, Vernichtungsfeuer auf die vorher bestimmten Räume 
abgeben zu lassen. Mörser und schweres Flachfeuer beteiligen sich an diesem unbeob- 
achteten Vernichtungsfeuer in der Regel nicht. Sie geben unbeobachtetes Vernichtungs- 
feuer nur auf Befehl der Gruppe oder Untergruppe ab. 
Gelingt es nicht, den Gegner an der Ausführung des Sturms zu hindern (siehe 
auch unter Sperrfeuer), so wendet sich auch während des Angriffs das Ver- 
nichtungsfeuer der Artillerie gegen alle lohnenden Infanterieziele, d. h. überwiegend 
gegen die nunmehr offen vorgehende oder in genommenen Linien usw. sich fest- 
setzende Infanterie. Es dient damit ganz besonders der Unterstützung der von unserer 
Infanterie anzusetzenden Gegenstöße. Die Bekämpfung dieser Ziele wird um so ein- 
facher und wirksamer sein, je mehr die Artillerie in das ihr bekannte Gelände 
hineingesehen und auf diese Schießen vorbereitet hat. Das Feuer wird in diesem 
Zeitabschnitt meist unmittelbar von den Batterieführern auf Grund eigener direkter 
Beobachtung aufgenommen und durchgeführt. Die Einrichtung der Beobachtung (siehe 
Ziff. 69) muß dem Rechnung tragen. Besonders wirksam werden hier die beweglich 
zurückgehaltenen Feldbatterien (siehe Ziff. 56) sein. 
Gasfeuer, namentlich Blaukreuzbrisanzschießen, kann beim Vernichtungsfeuer, 
sofern die sonstigen Vorbedingungen für Gasschießen vorliegen, von guter Wirkung sein. 
b) Das Sperrfeuer soll den zum Angriff ansetzenden Feind in dem 
Augenblick, in dem er aus der Bereitstellung zum Sturm vorbricht, zusammen- 
schießen. Trotzdem wird es häufig den vordersten Sturmwellen glücken, dieses 
Feuer zu unterlaufen. Alsdann muß das Sperrfeuer versuchen, die nachfolgenden 
Wellen abzuriegeln. " 
Das Sperrfeuer bildet also eine begrenzte Abart des Vernichtungsfeuers, mit 
dem es das schlagartige Einsetzen und große Feuerstärke gemeinsam hat. Im übrigen 
unterscheidet es sich vom Vernichtungsfeuer zunächst dadurch, daß es auf Anforderung 
sofort, d. h. in Sekunden losbrechen muß, da andernfalls der Feind die Sperrfeuer- 
zone vor Einsetzen des Feuers durchschritten haben würde. Daher wird Sperrfeuer 
nicht durch Meldung und Befehl, sondern von der vordersten Infanterie durch Zeichen 
(Leuchtzeichen, Sperrfeuerposten und ähnliches) aulomatisch ausgelöst, ohne Einwirkung 
oder Mitwirkung der Artillerieführer. Die Festsetzung und Organisation der Sperr- 
feuerzeichen bedarf besonderer Sorgfalt. Die Vorbereitungen bei den Batterien müssen 
so getroffen sein, daß auf das Kommando „Sperrfeuer!“" jedes Geschütz zunächst ganz 
selbständig das Feuer gegen seinen Zielraum aufnimmt. 
Da irgendeine Leitung oder Lenkung des Sperrfeuers bei dieser Art der An- 
forderung und Ausführung unmöglich ist, so haftet ihm hinsichtlich seiner Lage not-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.