624 XXIV. Militãrische Schriften
in Betracht kommenden Batterien durch kurzen Befehl oder Stichwort
unter Bestimmung der Verbände, des Zielraumes, der Zeitdauer und des ersten
Munitionsaufwandes aus. In gleicher Weise kann z. B. bei Nacht oder Nebel, auf
selbständigen Entschluß der zuständigen Führer, also ohne daß eine bestimmte Meldung
eines Erkundungsorgans vorliegt, das Vernichtungsfeuer nur gelöst werden, wenn
feindliche Bereitstellungen mit Bestimmtheit vermutet werden.
Die Lage des Feuers muß möglichst durch Beobachtung geprüft werden.
In der Regel kann das ohne Zeitversäumnis von derjenigen Stelle erfolgen, die das
Ziel gemeldet hat. ·
Der Befehl des Artillerieführers soll bei der Auslösung des Ver-
nichtungsfeuers die Regel bilden. Hierzu sind das Zusammenwirken der
Beobachtung, insbesondere der Luftstreitkräfte, mit der Ar-
tillerie, schnelles reibungsloses Arbeiten der Artilleriebe-
fehlsstellen und vorausschauende Befehle der Artillerieführer
notwendig.
Wenn jedoch die Verbindung innerhalb der Artilleriebefehlsstellen gestört ist,
wird das Feuer auf das Zeichen der Infanterie hin, ohne besonderen Befehl
abgegeben werden müssen. Dies ist so vorzubereiten, daß in solchen Fällen der Batterie-
offizier die Berechtigung erhält, Vernichtungsfeuer auf die vorher bestimmten Räume
abgeben zu lassen. Mörser und schweres Flachfeuer beteiligen sich an diesem unbeob-
achteten Vernichtungsfeuer in der Regel nicht. Sie geben unbeobachtetes Vernichtungs-
feuer nur auf Befehl der Gruppe oder Untergruppe ab.
Gelingt es nicht, den Gegner an der Ausführung des Sturms zu hindern (siehe
auch unter Sperrfeuer), so wendet sich auch während des Angriffs das Ver-
nichtungsfeuer der Artillerie gegen alle lohnenden Infanterieziele, d. h. überwiegend
gegen die nunmehr offen vorgehende oder in genommenen Linien usw. sich fest-
setzende Infanterie. Es dient damit ganz besonders der Unterstützung der von unserer
Infanterie anzusetzenden Gegenstöße. Die Bekämpfung dieser Ziele wird um so ein-
facher und wirksamer sein, je mehr die Artillerie in das ihr bekannte Gelände
hineingesehen und auf diese Schießen vorbereitet hat. Das Feuer wird in diesem
Zeitabschnitt meist unmittelbar von den Batterieführern auf Grund eigener direkter
Beobachtung aufgenommen und durchgeführt. Die Einrichtung der Beobachtung (siehe
Ziff. 69) muß dem Rechnung tragen. Besonders wirksam werden hier die beweglich
zurückgehaltenen Feldbatterien (siehe Ziff. 56) sein.
Gasfeuer, namentlich Blaukreuzbrisanzschießen, kann beim Vernichtungsfeuer,
sofern die sonstigen Vorbedingungen für Gasschießen vorliegen, von guter Wirkung sein.
b) Das Sperrfeuer soll den zum Angriff ansetzenden Feind in dem
Augenblick, in dem er aus der Bereitstellung zum Sturm vorbricht, zusammen-
schießen. Trotzdem wird es häufig den vordersten Sturmwellen glücken, dieses
Feuer zu unterlaufen. Alsdann muß das Sperrfeuer versuchen, die nachfolgenden
Wellen abzuriegeln. "
Das Sperrfeuer bildet also eine begrenzte Abart des Vernichtungsfeuers, mit
dem es das schlagartige Einsetzen und große Feuerstärke gemeinsam hat. Im übrigen
unterscheidet es sich vom Vernichtungsfeuer zunächst dadurch, daß es auf Anforderung
sofort, d. h. in Sekunden losbrechen muß, da andernfalls der Feind die Sperrfeuer-
zone vor Einsetzen des Feuers durchschritten haben würde. Daher wird Sperrfeuer
nicht durch Meldung und Befehl, sondern von der vordersten Infanterie durch Zeichen
(Leuchtzeichen, Sperrfeuerposten und ähnliches) aulomatisch ausgelöst, ohne Einwirkung
oder Mitwirkung der Artillerieführer. Die Festsetzung und Organisation der Sperr-
feuerzeichen bedarf besonderer Sorgfalt. Die Vorbereitungen bei den Batterien müssen
so getroffen sein, daß auf das Kommando „Sperrfeuer!“" jedes Geschütz zunächst ganz
selbständig das Feuer gegen seinen Zielraum aufnimmt.
Da irgendeine Leitung oder Lenkung des Sperrfeuers bei dieser Art der An-
forderung und Ausführung unmöglich ist, so haftet ihm hinsichtlich seiner Lage not-