638 XXIV. Militärische Schriften
gehören an solche Stellen, wo der Ausbau schnell gefördert werden soll. Ob die Pioniere
demnach in vorderer Linie oder weiter rückwärts eingesetzt werden, hängt von den
Verhältnissen ab. Einheitliche, kompagnieweise Verwendung erhöht die Leistung.
Haushälterische Verwendung ist unerläßlich. Keinesfalls dürfen Pioniere für Aufgaben
eingesetzt werden, die die Infanterie selbst leisten kann.
99. Ein sehr wichtiger Teil des Pionierdienstes bei jeder Dioision ist ferner die
ständige Ergänzung und Verwaltung der Pionierhauptparks und
die von ihnen aus vorzunehmende Füllung der Pionier-Regimentsparks.
Die Pionier-Regimentsparks werden außerdem zugleich zum Niederlegen von Ge-
tränken und Verpflegungsmitteln (Verpflegungsdepots) sowie von Postsachen benutzt.
100. Dem Pionierkommandeur der Division sind die Pionier=
kompagnien, die Minenwerferkompagnie und der Scheinwerferzug der Didvision zu
unterstellen; in der Regel auch die Armierungskompagnien. Die Unterstellung der der
Division vorübergehend zugeteilten Pionier-, Minenwerfer= und Scheinwerferverbände
regelt der Divisionskommandeur.
Die Aufgaben des Pionierkommandeurs der Diovision sind:
a) Vorschläge über Verwendung und Einsatz der ihm unterstellten Verbände.
b) Einheitliche Leitung des Nachschubs an Pioniergerät, -nahkampfmitteln, Bau-
stoffen usw. für den Divisionsabschnitt vor und während der Abwehrschlacht bis zu
den Regimentern. Hierzu ist ständige Fühlung mit den Truppenführern erforderlich.
c) Technische Beratung des Divisionskommandeurs im Stellungsbau. Hierzu
kann er auch den Unterführern zugeteilt werden.
Die Pionieroffiziere und Pionierstäbe bei Generalkommandos und Armee-Ober-
kommandos sind nur Berater, nicht Truppenführer, ähnlich wie die Artillerieoffiziere
bei Generalkommandos und Armee-Oberkommandos; sie haben sinngemäß gleiche Be-
fugnisse wie diese.
VI. Armierungstruppen. 101. Armierungstruppen sind für schwer-
kämpfende Fronten unentbehrlich. Jede Division muß über mehrere Kompagnien
verfügen, die hinter der Front, wenn auch noch in der Feuerzone, zu den verschiedensten
Arbeitszwecken eingesetzt werden.
102. Weitere Armierungstruppen müssen den Generalkommuandos und
Armee-Oberkommandos zur Verfügung stehen, da die Anlagen aller vor-
handenen und angefangenen Stellungssysteme, sobald die feindliche Angriffsabsicht
erkannt ist, sofort instand gesetzt und weiter ausgebaut werden müssen.
Hierzu sind geschlossene Verbände von Armierungstruppen unter einheitlichem Befehl
und mit besonderen Baustäben anzusetzen. Für die am weitesten rückwärts gelegenen
Anlagen können auch Arbeitskommandos aus den Ablösungsreserven herangezogen
werden, falls nicht Rücksichten auf Erholung und Ausbildung voranstehen müssen.
Die Leitung dieser Arbeiten soll nicht der Aufsicht der kämpfenden Didvisionen
übertragen werden, da diese von ihren Kampfaufgaben zu sehr in Anspruch genommen
sind; es ist aber sehr wichtig und notwendig, die Divisionen wenigstens über die-
jenigen Arbeiten auf dem laufenden zu erhalten, die für ihren Kampf oder für die
Unterbringung ihrer Kampfreserven in Betracht kommen können.
103. Im Laufe des Kampfes kommen auch Neuanlagen größerer Art
in Betracht, z. B. Querriegel, die verhindern sollen, daß ein Erfolg des Feindes in einem
Dioisionsabschnitt sich auf die benachbarte Division ausdehnt oder weiter rückwärts
gelegene Stellungen, in die in breiter Front (mehrere Divisionsbreiten) zurückgegangen
werden soll, um den Kampf in ungünstigem Gelände abzubrechen und dem Feind
ungünstiges Kampfgelände zuzuschieben oder um den Feind zu neuem Artillerie-
aufmarsch zu zwingen und dadurch Zeit zu gewinnen (ogl. Ziff. 6).
Solche Stellungen müssen frühzeitig genug vorgesehen werden, damit ihr Ausbau
ohne Störung durch feindliches Feuer durchgeführt werden kann. Ülbbereilte und nicht
durchdachte Anordnungen in dieser Beziehung führen leicht zu unnützem Aufwand
an Arbeit und Zeit. Auch hierfür sind besondere Baustäbe notwendig.