Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

640 XXIV. Militãrische Schristen 
  
  
Vorkehrungen für die Erhaltung eines geordneten Verkehrs und der 
Manneszucht hinter der Front nötig. 
Hervorzuheben sind folgende Punkte: 
a) Jede Division muß ihre bestimmten, nach vorn sich verzweigenden Wege- 
verbindungen haben, die einem besonderen Offizier (Kommandanten) zu unterstellen 
fsind. Diesem müssen Feldgendarmen und Kavalleriepatrouillen zur Überwachung des 
Verkehrs, mit Mannschaften zur Beseitigung von Hindernissen und zur Instandhaltung 
beigegeben werden. 
b) Vielfach empfiehlt es sich, durch Posten an Wegen oder im Zowischengelände 
vor Verkehr auf Strecken, die erfahrungsgemäß zu bestimmten Zeiten unter Feuer 
liegen, zu warnen. 
c) In jeder größeren Unterkunft ist eine bodenständige Orts= bzw. Lager- 
kommandantur mit dem nötigen Polizei= und Instandhaltungspersonal einzurichten. 
Die Häuser und Keller sind häufig zu durchsuchen und Versprengte zu sammeln. 
d) Zur Überwachung von Gehöften, Waldungen oder sonstigen als Versteck für 
Versprengte geeigneten Punkten sind Zwischengeländepatrouillen ständig vorzusehen. 
e) Gute, sorgsame Bezeichnung der Wege ist Notwendigkeit. 
ssÜberwachung des Verkehrs usw. im Divisionsbereich ist Sache der Divifion, 
weiter rückwärts Sache der höheren Kommandobehörden. 
IX. Ausrüftung, Verpflegung, Unterbringung, innerer Dieust, Sanitätsdieufl. 
112. Ausrüstung (z. B. mit Stahlhelmen, Handgranaten, Gasabwehrwaffen usw.), 
Verpflegung (2. Feldflaschen, Hartspiritus ufw.), Sanitätsdienst muß vor dem Einsatz 
einer Truppe sorgfältig überlegt und vorbereitet werden. Während des Kampfes ist 
ein gut arbeitender Sanitäts= und Verpflegungsdienst oft ausschlaggebend für die 
innere Festigkeit einer Truppe. Unterbringung (Waschgelegenheit, Latrinen usw.) und 
innerer Dienst sind für die Kampf= wie für die Ablösungsreserven um so genauer zu 
regeln, je jünger und unerfahrener die Kompagnieführer sind. 
Die Fürsorge für Pferde und Kriegsgerät ist ebenso wichtig (ogl. Ziff. 110). 
Alle hierher gehörigen Maßnahmen bedürfen besonderer Überwachung, da die 
ermüdete Truppe leicht zu Versäumnissen neigt. Es kann sich empfehlen, bodenständige 
Lagerkommandanten, Ortskommandanten sowie Kolonnenführer damit zu beauftragen. 
D. Ausbildung. 
113. In Reserve stehende Truppen haben ihre Ausbildung intensiv zu fördern. 
Der Wert der Truppe richtet sich nach dem Grad ihrer Aus- 
bildung. 
Vor allem ist dafür zu sorgen, daß die abgelösten Truppen wieder in die Hand 
der unteren Führer kommen. Dies wird zunächst dadurch vorbereitet, daß den 
Truppen genügend Ruhe und Zeit zur Auffrischung ihrer Ausrüstung gegeben wird. 
Erst dann dürfen Exerzieren und Übungen aller Art einsetzen. 
Friedensmäßige Besichtigungen höherer Führer und zu häufige Ubungen in großen 
Verbänden nehmen dem unteren Führer die Zeit, seine Leute kennenzulernen und aus- 
zubilden. Sie sind aufs äußerste zu beschränken. Der höhere Führer hat andere 
Mittel, den Wert einer Truppe zu beurteilen, z. B. gelegentliche unangesagte Besuche, 
Gespräche mit Mannschaften und Offizieren. 
Aufklärung der Gefechtserfahrungen und ihre Nutzbarmachung für die Aus- 
bildung sind geboten. Dies geschieht in erster Linie durch mündliche Aussprache. Die 
Schreibarbeit muß in engsten Grenzen gehalten werden. 
Arbeit zurückgezogener Truppen an rückwärtigen Stellungen kann bei zweck- 
mäßiger Einteilung zwar bis zu einem gewissen Grade der Ausbildung von Führern 
und Truppen zugute kommen. Im allgemeinen aber stört diese Tätigkeit Ruhe und 
Ausbildung. Die Notwendigkeit der Heranziehung zu solchen Arbeiten ist daher in 
jedem Falle eingehend zu prüfen.
	        
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