640 XXIV. Militãrische Schristen
Vorkehrungen für die Erhaltung eines geordneten Verkehrs und der
Manneszucht hinter der Front nötig.
Hervorzuheben sind folgende Punkte:
a) Jede Division muß ihre bestimmten, nach vorn sich verzweigenden Wege-
verbindungen haben, die einem besonderen Offizier (Kommandanten) zu unterstellen
fsind. Diesem müssen Feldgendarmen und Kavalleriepatrouillen zur Überwachung des
Verkehrs, mit Mannschaften zur Beseitigung von Hindernissen und zur Instandhaltung
beigegeben werden.
b) Vielfach empfiehlt es sich, durch Posten an Wegen oder im Zowischengelände
vor Verkehr auf Strecken, die erfahrungsgemäß zu bestimmten Zeiten unter Feuer
liegen, zu warnen.
c) In jeder größeren Unterkunft ist eine bodenständige Orts= bzw. Lager-
kommandantur mit dem nötigen Polizei= und Instandhaltungspersonal einzurichten.
Die Häuser und Keller sind häufig zu durchsuchen und Versprengte zu sammeln.
d) Zur Überwachung von Gehöften, Waldungen oder sonstigen als Versteck für
Versprengte geeigneten Punkten sind Zwischengeländepatrouillen ständig vorzusehen.
e) Gute, sorgsame Bezeichnung der Wege ist Notwendigkeit.
ssÜberwachung des Verkehrs usw. im Divisionsbereich ist Sache der Divifion,
weiter rückwärts Sache der höheren Kommandobehörden.
IX. Ausrüftung, Verpflegung, Unterbringung, innerer Dieust, Sanitätsdieufl.
112. Ausrüstung (z. B. mit Stahlhelmen, Handgranaten, Gasabwehrwaffen usw.),
Verpflegung (2. Feldflaschen, Hartspiritus ufw.), Sanitätsdienst muß vor dem Einsatz
einer Truppe sorgfältig überlegt und vorbereitet werden. Während des Kampfes ist
ein gut arbeitender Sanitäts= und Verpflegungsdienst oft ausschlaggebend für die
innere Festigkeit einer Truppe. Unterbringung (Waschgelegenheit, Latrinen usw.) und
innerer Dienst sind für die Kampf= wie für die Ablösungsreserven um so genauer zu
regeln, je jünger und unerfahrener die Kompagnieführer sind.
Die Fürsorge für Pferde und Kriegsgerät ist ebenso wichtig (ogl. Ziff. 110).
Alle hierher gehörigen Maßnahmen bedürfen besonderer Überwachung, da die
ermüdete Truppe leicht zu Versäumnissen neigt. Es kann sich empfehlen, bodenständige
Lagerkommandanten, Ortskommandanten sowie Kolonnenführer damit zu beauftragen.
D. Ausbildung.
113. In Reserve stehende Truppen haben ihre Ausbildung intensiv zu fördern.
Der Wert der Truppe richtet sich nach dem Grad ihrer Aus-
bildung.
Vor allem ist dafür zu sorgen, daß die abgelösten Truppen wieder in die Hand
der unteren Führer kommen. Dies wird zunächst dadurch vorbereitet, daß den
Truppen genügend Ruhe und Zeit zur Auffrischung ihrer Ausrüstung gegeben wird.
Erst dann dürfen Exerzieren und Übungen aller Art einsetzen.
Friedensmäßige Besichtigungen höherer Führer und zu häufige Ubungen in großen
Verbänden nehmen dem unteren Führer die Zeit, seine Leute kennenzulernen und aus-
zubilden. Sie sind aufs äußerste zu beschränken. Der höhere Führer hat andere
Mittel, den Wert einer Truppe zu beurteilen, z. B. gelegentliche unangesagte Besuche,
Gespräche mit Mannschaften und Offizieren.
Aufklärung der Gefechtserfahrungen und ihre Nutzbarmachung für die Aus-
bildung sind geboten. Dies geschieht in erster Linie durch mündliche Aussprache. Die
Schreibarbeit muß in engsten Grenzen gehalten werden.
Arbeit zurückgezogener Truppen an rückwärtigen Stellungen kann bei zweck-
mäßiger Einteilung zwar bis zu einem gewissen Grade der Ausbildung von Führern
und Truppen zugute kommen. Im allgemeinen aber stört diese Tätigkeit Ruhe und
Ausbildung. Die Notwendigkeit der Heranziehung zu solchen Arbeiten ist daher in
jedem Falle eingehend zu prüfen.