648 XXIV. Militärische Schriften
Die örtliche Regelung erstreckt sich auf Angabe der Nachrichtensammelstellen,
namentlich, wenn diese und die Befehlsstellen im Verlauf des Gefechts zu bestimmten
Zeiten vorverlegt werden. Die Verbindung der Nachrichtensammelstellen nach rück-
wärts durch mehrere sichere Nachrichtenwege ist Sache der sie einrichtenden Dienststelle.
Abwurfsstellen für Flieger müssen frühzeitig festgesetzt werden.
Die Stäbe dürfen sich jedoch nicht darauf verlassen, durch Meldungen von der
Truppe dauernd rechtzeitig unterrichtet zu werden. Sie müssen danach streben, mit
eigenen Mitteln (UAugenschein, besonders bestimmte Flieger, entsandte Offiziere,
Kavallerie= und Infanteriepatrouillen, Beobachtungsoffiziere, Meldegänger) sich Klarheit
über die Lage in den eigenen und Nachbarabschnitten zu verschaffen. Bei den immerhin
schmalen Gefechtsstreifen ist enges taktisches Zusammenwirken von benachbarten Ab-
schnitten ganz besonders wichtig (Ziffer 4).
33. Ebenso wichtig ist der Meldedienst zwischen Artillerie, Minen-
werfern und Infanterie und zwischen Nachbarabteilungen. So
ist z. B. die Infanterie verpflichtet, die Artillerie dauernd über die von ihr erreichte
Linie und den Stand des Gefechtes zu benachrichtigen, ebenso wie die Artillerie alle
ihr auf dem Gefechtsfelde gemachten Feststellungen der Infanterie sofort mitzuteilen
hat. Nebeneinander eingesetzte Stäbe und Truppen müssen enge Verbindung mit-
einander halten und sich gegenseitig ununterbrochen auf dem laufenden halten.
Diesem Zweck, z. B. der Verbindung zwischen Artillerie und Infanterie, dient
der Austausch von Nachrichten = oder Verbindungsoffizieren:; zwischen
kleineren Abteilungen genügen im allgemeinen von Unteroffizieren geführte Ver-
bindungspatrouillen.
34. Sorgfältige Aufrechterhaltung des Aufklärungs-= und
Meldedienstes ist von wesentlichem Einfluß auf den Erfolg des Angriffs, na-
mentlich werden davon die ersten Maßnahmen nach dem Sturm entscheidend be-
einflußt.
F. Die Einzelwaffen.
I. Artillerte und Minenwerfer. 35. Die Feuervorbereitung für den
Angriff wird verschieden sein; sie ist abhängig von der Gestaltung des Angriffsgeländes,
vom Umfang des beabsichtigten Angriffs, von der Stärke der feindlichen Abwehrmittel
und vom Grad der erstrebten Überraschung.
Ein völliger Verzicht auf Feuervorbereitung ist nur in Aus-
nahmefällen zulässig. Gegenüber einem aufmerksamen Feinde sind hierbei die Aus-
sichten auf Erfolg gering.
Für kleine und mittlere Unternehmungen hat sich eine Feuervor-)
bereitung von wenigen Minuten als zweckmäßiges Verfahren erwiesen.
Ein Anhalt hierfür ist im Heft „Anlage kleiner Angriffsunternehmungen bei Gruppe
Vallly im Mai, Juni 1917“ gegeben.
Die Forderung, daß im Augenblick des Sturmes die feindliche Artillerie lahm-
gelegt und die feindlichen Verteidigungsanlagen im wesentlichen zerstört sind, kann
nur durch mehrstündige Feuervorbereitung erreicht werden.
36. Im einzelnen fallen der Artillerie im Zusammenwirken mit den Minen-
werfern bei Angriffen im Stellungskriege folgende Kampfaufgaben zut:
a) Bekämpfung und Niederhalten der feindlichen Artillerie und Minenwerfer,
b) Niederhalten der feindlichen Grabenbesatzung oder Sturmreifschießen der
feindlichen Stellungen,
JP) Beschießung der Reserven und rückwärtigen Verbindungen, der Beobachtungs-
und Befehlsstellen, der Parks, der Ballone, des Verkehrs und Munitions-Nachschubs
rückwärts des Angriffsziels.
d) Unterstützen des Infanterieangriffs durch eine vor ihm hergehende Feuer-
walze,
e#e) Begleiten des Infanterieangriffs durch Infanterie-Geschütze und Feldkanonen
zum Brechen örtlichen Widerstandes im direkten Granatschuß auf nahe Entfernung,