650 XXIV. Militärische Schriften
40. Für das Niederhalten der Grabenbesatzung bzw. Sturm-
reifschießen (6Ziff. 36 b) gelten folgende Grundsätze:
a) Das ganze Angriffsziel wird in Zielfelder für jede einzelne Batterie ein-
geteilt. Die Zielfelder enthalten alle zu zerstörenden Stellungsanlagen, insbesondere
Kampf- und Annäherungsgräben, Unterstände, Hindernisse, Befehlsstellen, Maschinen-
gewehrstände usw.
Erfahrungssatz für die Größe der Zielfelder ist, daß im Durchschnitt für je etwa
100 m feindlichen Kampfgrabens eine Steilfeuer-Batterie angesetzt werden muß. Bei
allen Gräben ist Beschießung der Länge besonders wirksam. Ist flankierendes Feuer
möglich, so genügen oft Feldkanonen. Schweres und schwerstes Feuer ist gegen die
bestausgebauten Stellungen (Befehlsstellen, Unterstände, Flankierungsanlagen und
Maschinengewehrstände) und gegen die wichtigsten Einbruchpunkte zusammenzufassen.
Hier sind die Zielstreifen unter Umständen schmäler zu machen. Vgl. im übrigen
Gefechtsvorschrift für die Artillerie. ·
Den Minenwerfern sind im allgemeinen die nächstgelegenen Zielfelder zuzuweisen.
Ihre Zerstörungswirkung ist an sich völlig ausreichend. Das Schießen kann wegen
der geringeren Streuungen meist in kürzerer Zeit durchgeführt werden als durch die
Artillerie. Wo jedoch infolge schwieriger Munitionsversorgung und ungünstiger
Deckungsverhältnisse Gefahr besteht, daß die Minenwerfer vorzeitig ausfallen, kann
ausnahmsweise Überlagerung der Minenwerferziele durch Artillerie notwendig werden.
Vgl. auch Teil 7.
b) Die Zertrümmerung der Gräben und sonstigen Verteidigungsanlagen allein
genügt zum Sturmreifmachen nicht, da der Gegner, namentlich im Trichterfeld, die
feuerarmen Räume aufsuchen wird. Auch das Zwischengelände muß unter
Wirkungsfeuer liegen.
Das nahe um die Gräben liegende Gelände erhält infolge der Streuung der die
Gräben beschießenden Batterien genügend Feuer. Für das hiervon nicht erfaßte
Gelände sind besondere Batterien anzusetzen. Dazu genügen im allgemeinen Feld-
kanonen; die Feldkanone 16 wird hierbei besonders nutzbringende Verwendung finden.
Auch das Ausweichen nach vorn muß dem Gegner unterbunden werden. Das
hierzu erforderliche Feuer muß bis dicht an die eigenen Gräben heranreichen und
wird deshalb zweckmäßig Minenwerfern und flankierenden Kanonen-Batterien Über-
tragen.
c) Fast stets müssen auch noch Teile der feindlichen Stellung be-
schossen werden, dle nicht genommen werden sollen, aber dem Angriffs-
ziel so nahe liegen, daß aus ihnen feuernde Infanterie und Maschinengewehre den
Angriff erschweren können. Zu scharfes Begrenzen des Feuers würde dem Gegner
zudem die genaue Breitenausdehnung des beabsichtigten Angriffs vorher anzeigen
und dadurch die Gegenwirkung und das Bereitstellen zum Gegenangriff erleichtern.
Die Feuervorbereitung muß daher breiter sein als das wirkliche Angriffsziel (betr.
Täuschung durch Tätigkeit an weiter entfernt liegenden Stellen vgl. Ziffer 7).
d) Die Vergasung des Angriffszleles kann den Beschuß mit Brisanz-Munition
in wirkungsvoller Weise ergänzen, soweit die Vergasung die eigenen Truppen nicht
beim Vorgehen gefährdet. Ob es möglich ist, das Sturmreifmachen des ganzen
Angriffszieles oder einzelner Teile ausschließlich auf Vergasung zu gründen, bleibt
von der Witterung und von örtlichen Verhältnissen abhängig und ist im Einzelfall
zu entscheiden.
Auf die Verwendung der Gasminen und der Gaswerfer an der An-
griffsstelle selbst oder zur Ablenkung an anderer Stelle wird ausdrücklich aufmerksam
eemacht.
6 We) Auch das Vernebeln der Anschlußfronten, der Artilleriebeobachtungen oder
der Einbruchsstellen selbst kann in Frage kommen.
)Die Zielverteilung für das Sturmreifschießen erfolgt zunächst nach der beab-
sichtigten materiellen Wirkung unter Berücksichtigung der notwendigen Verschleierung.