Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

Der Angriff im Stellungskriege 685 
  
Gelbkreuz ist zur Zeit in reinen Gasgeschossen und in Gelbkreuzbrisanzgeschossen 
vorhanden. Letztere werden in Zukunft voraussichtlich ausschließlich gefertigt. Bei 
der Verbindung mit Brisanz tritt die Gelbkreuzwirkung infolge der feinen, aber sehr 
dichten Verteilung des Kampfstoffes in der Sprengwolke schneller ein, als bei reinen 
Gelbkreuzgeschossen, während die Dauerwirkung nur kürzere Zeit vorhält (etwa den 
3. Teil). Die eigene Infanterie kann daher beschossenes, offenes Gelände nach kürzerer 
Zeit (wenigen Stunden) überschreiten. Die Berührung von Gegenständen (Baum- 
stämme, Aste, Leichen, Geschütze) und längerer Aufenthalt in dem beschossenen Raum 
ist indessen mindestens 24 Stunden lang zu vermeiden. 
Zu II, 4. Rebelwirkung. Nebelgeschosse sind zunächst nur für Haubitzen vor- 
handen, werden jetzt versuchsweise auch für leichte und mittlere Minenwerfer und Feld- 
kanonen beschafft. Vernebelung empfiehlt sich zum Abschluß von Flanken, gegen Beob- 
achtungsstellen usw., wobei meist ein länger anhaltendes ruhiges Feuer nötig ist. Es 
ist angeregt worden, auch im Nahkampf die Maschinengewehrnester zu vernebeln, um 
während dieses Zustandes der eigenen Infanterie das Herankommen zu ermöglichen. 
Hierzu würden später namentlich die erwähnten Nebelgeschosse des leichten Minen- 
werfers und der Feldkanonen zu dienen haben. Der Ausfall der Versuche ist abzu- 
warten. 
Ju II, 5. Brandwirkung. Brandgeschosse sind nur bei günstiger Witterung im- 
stande, wirklich ausgiebige Brände zu erzeugen. Trockenes, möglichst warmes, nicht 
zu ruhiges Wetter begünstigen die Entstehung von Brandherden. 
J. A. Ludendorff. 
Chef des Generalstabes des Feldheeres. Gr. H. Qu., den 15. 5. 1918. 
Ia/II Nr. 8182 geh. op. 
Zu la/II Nr. 7745 geh. ov. 
Angriffserfahrungen Ziff. 11. 
In dem Schlußsatz der angeführten Ziffer ist ausgeführt, daß zur Fortsetzung des 
Angriffs nach erfolgtem Einbruch außer den Begleitgeschützen den Infanterie-Regi- 
mentern weitere Artillerie nach Bedarf zuzuteilen und den Infanterie-Regiments- 
Kommandeuren zu unterstellen ist. 
Ich nehme nochmals hierzu wie folgt Stellung: 
Eine solche vorübergehende Zuteilung hat sich als notwendig herausgestellt, da 
der einheitliche Angriff nach Einbruch in eine planmäßig verteidigte Stellung sich in 
Teilkämpfe auflöst, die von den Infanterie-Regimentern geführt werden. 
Diesen Teilkampf wird der Infanterie-Regiments-Kommandeur im Rahmen der 
Division nach den Weisungen des Divisions-Kommandeurs leiten, er bedarf dazu der 
Artillerie-Unterstützung und der unmittelbaren Einwirkung auf die hierzu bestimmten 
Artillerie-Verbände, die ihm demnach zu unterstellen sind. (Möglichst immer die gleichen 
Verbände.) 
Der Divisions-Kommandeur, unterstützt vom Artillerie-Kommandeur, hat dauernd 
die Kampflage zu beobachten und ist jederzeit imstande, durch Befehl an die Infanterie- 
Regiments-Kommandeure auch auf den Kampf der der Infanterie beigegebenen Artillerie 
einzuwirken, auch kann er durch Einsatz der zu seiner Verfügung gebliebenen Artillerie 
den Kampf der Dioision sehr wesentlich beeinflussen. 
Wird aus den Teilkämpfen der Infanterie-Regimenter wieder eine einheitliche 
Kampfhandlung der Division, z. B. ein planmäßiger Angriff oder eine planmäßige 
Verteidigung, so muß die Division die Artillerie wieder einfangen und einheitlich ver- 
wenden. Die Unterstellung der Artillerie unter die Infanterie-Regimenter dauert 
demnach nur so lange, wie der Gefechtszweck es erfordert — erfolgt nicht etwa kriegs- 
gliederungsmäßig, sondern nur durch Befehl. J. A: Ludendorfl.
	        
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