Metadata: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Aöniglich Allerhöchste Anerkennung. 
Seine Majestät der König haben 
unter'nm 29. October l. Is. den Stellen und 
Behörden, sowie den Gemeinden, Vereinen 
und Vertrauensmännern, welche bei der Ein- 
lösung von Münzen süddeutscher Währung 
durch eifrige Förderung und insbesondere durch 
uneigennützige Errichtung von Prinvateinlöse- 
stellen mitgewirkt haben, die Allerhöchste An- 
erkennung allergnädigst auszusprechen geruht.