Aufhebung der Freizügigkeit und Erweiterung des Kriegsleistungsgesetzes 77
TChef des Generalstabes des Feldheeres. Gr. H. Qu., den 7. 10. 1916.
II/Ic Nr. 36 529 op.
Zum Schreiben vom 30. 9. Rk. 9512 K. J.
An den Reichskanzler.
Euer Exzellenz danke ich sehr ergebenst für die Zusicherung, daß den
von mir für die Sicherung des Heeresersatzes und die Steigerung der
Kriegsindustrie gegebenen Anregungen Rechnung getragen werden soll.
Ich kann heute noch nicht auf die Ausführungen Euer Exzellenz im
einzelnen eingehen und muß mich daher zunächst auf folgende Punkte be-
schränken:
1. Es ist unabwendbar, diejenigen Kräfte, die bislang nicht unmittel-
bar oder mittelbar der Verteidigung des Landes dienten, nunmehr im
weitgehenden Maße hierzu heranzuziehen. Ich bin nach wie vor der
Überzeugung, daß es noch eine Fülle bislang in dieser Richtung nicht aus-
genutzter Kräfte gibt.
2. Besonders dringlich sind Maßnahmen, welche die Freizügigkeit“)
der in der Kriegsindustrie beschäftigten Arbeiter unterbinden.
3. Es ist mir bekannt geworden, daß Bestrebungen im Gange sind,
das Notgesetz vom 4. 8. 1914 betr. Ausnahmebestimmungen für die Be-
schäftigung weiblicher und jugendlicher Arbeiter zu beseitigen. Eine solche
Maßnahme kann meines Erachtens gar nicht in Frage kommen.
4. Eine Übersicht der Maßnahmen, die in Frankreich, England und
Rußland zur Heranziehung der nicht waffenfähigen Bevölkerung zur Arbeit
im Dienste der Landesverteidigung getroffen sind, liegt bei- ?).
I. A.: gez. Ludendorff.
Chef des Generalstabes des Feldheeres.
II Nr. 37 053 op. 14. 10. 1916.
Einschränkung von Bauten.
An den Reichskanzler.
Im Anschluß an mein Schreiben vom 7. 10. 1916, II/Ic 36 529 op.,
beehre ich mich, Euer Exzellenz mitzuteilen, daß ich gleich Euer Exzellenz
die weitgehende Einschränkung aller nicht unmittelbar oder mittelbar für
die Kriegswirtschaft nötigen Bauten für eine erfolgversprechende Maß-
regel halte, und zwar vor allem deshalb, weil es auf diesem Wege schnell
gelingen kann, erhebliche Arbeitskräfte für Zwecke der Kriegswirtschaft
frei zu machen. Euer Exzellenz wäre ich daher für eine schleunige Durch-
führung der in dieser Richtung getroffenen Entschlüsse besonders dankbar.
J. A.: gez. Ludendorff.
*) Die Freizügigkeit verhinderte die Kontrolle der Arbeiter, besonders aber den
Verbleib der Reklamierten völlig. Für bestimmte Betriebe auf namentliche Anforde-
rung herausgezogene Leute waren oft nach wenigen Tagen aus den Betrieben ver-
schwunden. Der Verfasser.
*“) Nicht in meinem Besitz. Der Verfasser.