82 II. Hilfsdienstgesetz, Ersatz- und Arbeiterfragen
——#—.-—
sichtigung finden können, hingegen halte ich den Weg, wie ihn der Staats-
sekretär des Innern vorschlägt, für nicht gangbar; er führt nicht in gerader
Linie zum Ziel, und die Vorschläge lassen nach außen hin die ausschlag-
gebende Bedeutung der Angelegenheit nicht erkennen.
Im einzelnen bemerke ich, daß ich in dem Gesetzentwurf, um die
Pflicht des Volkes zu betonen, im ersten Satz folgende Anderung für
nötig halte: „ . ist zum vaterländischen Hilfsdienst verpflichtet und
kann hierzu während des Krieges auf Anordnung des Kriegsministers
herangezogen werden“.
Ich bitte, den Herrn Reichskanzler von diesen meinen Ansichten baldigst
in Kenntnis zu setzen. gez. v. Hinden burg.
7.
Chef des Generalstabes des Feldheeres. Gr. H. Qu., den 1. 11. 1916.
II Nr. 748 geh. op.
An den Reichskanzler.
Das Ergebnis der kommissarischen Beratung am 30. 10. 1916 liegt
mir vor.
Euer Exzellenz bitte ich, meinen ganz besonderen Dank für die Be-
reitwilligkeit, mit der Euer Exzellenz auf die Wünsche der Obersten Heeres-
leitung eingegangen sind, und für die Tatkraft, die Euer Exzellenz an die
schnelle Lösung dieser augenblicklich wichtigsten Aufgabe wenden, entgegen-
zunehmen; ich darf Euer Exzellenz bitten, den Ausdruck meiner Dankbarkeit
auch den Staatssekretären und Ministern, die an dem Werk mitarbeiten, zu
übermitteln.
Bei der ausschlaggebenden Bedeutung, die die Angelegenheit für das
ganze Vaterland und für den Ausgang des Krieges hat, darf ich aber auch
nicht unterlassen, Euer Exzellenz zu bitten, meinem Wunsche, die Erweite-
rung der Wehr= und Arbeitspflicht auf dem Wege eines durch den Reichstag
zu genehmigenden Gesetzes und nicht nur durch Bundesratsbeschluß herbei-
zuführen, erneut näherzutreten.
Es ist nach meiner Ansicht von höchster Wichtigkeit, daß die Volksver-
tretung zur Mitarbeit herangezogen wird; sie muß an der Verantwortung
mittragen; auch glaube ich, daß die Bevölkerung dann mit größerer Be-
reitwilligkeit den neuen Aufgaben sich unterziehen wird. Das Ergebnis der
kommissarischen Besprechung ist meines Erachtens auch für ein dem Reichstag
vorzulegendes Gesetz eine gute Unterlage; nur müßte dann die Ver-
pflichtung zum FHilfsdienst Ausdruck finden.
Wenn die Annahme des Gesetzes durch den Reichstag sich, wie ich
hoffe, zu einer imposanten Kundgebung des Willens des deutschen Volkes