Sicherstellung des Ersatzes als höchste Leistung der Rüstungsindustrie 91
ist um so schwieriger, als gemäß Ziff. II. auf reklamierte Arbeiter zu
Ersatz zwecken zurückgegriffen werden muß.
Su 3.: Stimmung und Siegeswille in der Heimat scheinen sich etwas
gebessert zu haben. Es fehlt aber nicht an zersetzenden Einflüssen in Ge-
stalt radikaler Hetzer, der internationalen Presse und eigensinnig oder bös-
willig ihre Sonderziele verfolgender Politiker. Die Gefahr ist zur Zeit
nicht groß, sie wächst aber dauernd und wird beim Eintreten von
Schwierigkeiten, z. B. in der Ernährung, sofort großen Umfang ge-
winnen. Es heißt ihr also in gemeinschaftlicher Arbeit entgegentreten.
Für das Heer sind entsprechende Maßnahmen inzwischen getroffen. In
der Heimat muß besonders die Stimmung der Arbeiter zur Hebung der
Arbeitslust und Leistung gebessert werden.
Zur Beseitigung der unter 1 bis 3 genannten Übelstände ist restlose
Erfassung und Ausnutzung aller männlichen Kräfte, sei es als Heeresersatz,
sei es für Arbeitszwecke, nötig.
Hierzu können dienen:
I. Verbesserung des Hilfsdienstgesetzes. Dies hat
bisher in den wichtigsten Punkten versagt und so viel Lücken gelassen,
daß sich in der Praxis mit einigem Geschick jeder von der im § 1 vor-
gesehenen Arbeitspflicht drücken kann. Anderseits hat es der Hetzer= und
Wühlarbeit zweifellos Vorschub geleistet. Es könnte in Frage kommen,
das Gesetz aufzuheben und sich lediglich auf das Gesetz über den Belage-
rungszustand und auf das Kriegsleistungsgesetz zu stützen. Ob eine solche
Maßnahme innerpolitisch zweckmäßig ist, hat die Regierung zu entscheiden.
Es scheint mir aber sicher, daß schon eine Andeutung, der Bundesrat könne
sich gezwungen sehen, das Gesetz aufzuheben, auch die linken Parteien zur
Nachgiebigkeit veranlassen wird, da das Gesetz den Arbeitern tatsächlich nur
erhebliche Rechte, nicht aber Pflichten, wie es dem § 1 entsprechend sein
sollte, gebracht hat. Im übrigen kommen als Punkte, die der Verbesserung
bedürfen, in Betracht:
1. Größere Befugnisse der Feststellungsausschüsse (§ 4).
2. Abkürzung der Termine für das Suchen von Arbeit (8 7).
3. Aufhebung der 14tägigen Frist im § 9.
4. Erlaubnis der Abwanderung nur innerhalb der gleichen Betriebs-
arten und Möglichkeit, in einzelnen, besonders wichtigen Kriegsbetrieben
die Abwanderung überhaupt zu verhindern (§ 9).
5. Bestrafung der Umgehung der Arbeitspflicht durch die Fest-
stellungsausschüsse oder dergl. (kurzes einfaches Verfahren).
6. Bessere Kontrolle über alle Hilfsdienstpflichtigen (Listliche Über-