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Bedeckung durch die Straße, in welcher Rhode wohnte. Vor seinem
Hause mußten die Wagen so in einanderfahren, daß dadurch die Straße
gesperrt wurde. Der Schöppenmeister stand ahnungslos am Fenster
und sah der Verwirrung zu. Plötzlich aber wurde er von einigen
Soldaten festgenommen, in einen Wagen geworfen und auf's Schloß
gebracht. Darüber drohte indeß ein gewaltiger Aufstand auszubrechen,
wüthend rottete sich die Bürgerschaft zusammen, um das Schloß zu
stürmen; allein der Kurfürst suchte die erhitzten Gemüther zu besänfti-
gen. Rhode wurde, als des Hochverraths überwiesen, zu lebensläng-
licher Haft auf die Festung Peitz geschickt. Er hätte nach einigen
Jahren Verzeihung vom Kurfürsten erhalten können, er weigerte sich
aber, darum zu bitten. Erst nach einer sechszehnjährigen Gefangen-
schaft starb er.
73. Der Oberst von Kalkstein.
1672.
Rhodes Schicksal brachte die Königsberger zur Besinnung. Sie
baten den Kurfürsten um Verzeihung, wogegen dieser den Ständen ihre
Privilegien und Rechte bestätigte und ihnen im Allgemeinen die Zu-
sicherung gab, daß er seine Souverainetät nicht gegen die Landesfreiheit
mißbrauchen werde. Darauf fand am 18. October 1663 die Huldi-
gung statt. — Damit war aber der Streit noch nicht zu Ende. Bald
entstand über die erhöhten Steuern, welche die gesteigerten Geldbedürf-
nisse des Landes nothwendig machten, neue Mißstimmung. An die
Spitze der Unzufriedenen trat jetzt der Oherst von Kalkstein, drohte mit
einem Einfalle der Polen und schien dem Kurfürsten sogar nach dem
Leben zu trachten. Er wurde aber festgenommen und zum Tode ver-
urtheilt. Der Kurfürst milderte jedoch das Urtheil in Gefangenschaft
und gab ihm schon im folgenden Jahre die Freiheit wieder, wobei
Kalkstein versprach, ohne des Kurfürsten Erlaubniß seine Güter nicht
zu verlassen und sich an Niemanden zu rächen. Nichts desto weniger
begab er sich nach Warschau, gab sich dort für einen Abgeordneten der
preußischen Landstände aus, sprach auf schimpfliche Weise von dem
Kurfürsten und erklärte öffentlich, er wolle es bald dahin bringen, daß