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Bis hierher stand der König, die Stirn in düstern Falten,
Jetzt kann sich eines Lächelns der Weise nicht enthalten.
„Nun!“ spricht er, „hat Er Ruhe! Ich eh'r mein Kammergericht,
Wenn es dem Herrn und Diener ein gleiches Urtheil spricht!“
Hornburg.
151. Der Müller und der König.
Nach des Müllers Tode nahm dessen Sohn das väterliche Erbe
in Besitz und wohnte darin in Frieden. Es kamen aber böse Zeiten.
Die Kriege gegen die Franzosen unter Friedrich Wilhelm III., die das
Vaterland schrecklich verheerten, stürzten auch den Müller von Sans-
souci in Armuth und Noth. Wie er sich auch kümmert, wie er arbei-
tet und darbt, sorgt und spart, um das kleine Erbe auf den Sohn zu
bringen, es ist vergebens. Da tritt der Verarmte vor den Thron
seines Monarchen und spricht tief bewegt: „Ew. Majestät, meine
Mühle ist rettungslos verschuldet, ich muß mich von ihr trennen! Was
mein Vater dem großen Friedrich abschlug, das biete ich Ihnen an!"
Die Antwort klingt in des Dichters Munde so:
„Nein!"“ sprach der edle König, „der Kauf sei fern von mir!
Ich fühle es, jene Mühle gehört nicht mir, nicht dir.
Ein Denkmal bleibe sie, der Nachwelt noch zu zeigen,
Wie Preußens Könige das gute Recht nicht beugen!“
„Jetzt geh', geh' heim in Frieden! Die Mühle bleibe dein!
Ich bin von dieser Stunde dein Gläubiger allein,
Geh' nur getrost nach Haus und fahre fort zu mahlen!
Ich werde deine Schuld, wie groß sie ses, bezahlen!“
Hornburg.
Vvosusss- 15