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perliche Strafen, Stockhiebe und Spießruthen abgeschafft. Nicht bloß
der Adelige, auch der Bürgerliche sollte Offizier werden können; nicht
Geburt, Talent und Verdienst sollten entscheiden. Die elenden Söld-
linge wurden entfernt, und an ihrer Statt wurde aus den Landessöhnen
ein Volksheer gebildet. Das Gesetz bestimmte jeden jungen waffenfä-
higen Mann zum Kriegsdienste. Hatte früher die Dienstzeit so lange
gedauert, als der Soldat das Gelvehr tragen konnte, so dauerte sie
jetzt nur kurze Zeit. Alle drei Monate wurden neue Rekruten ausge-
hoben, tüchtig einexerzirt und dann in die Heimath entlassen. So
wurde in wenig Jahren die ganze waffenfähige Mannschaft des preu-
ßischen Landes zum Kriegsdienste vorbereitet, und während Napoleon
sich nicht darüber beklagen konnte, daß mehr als 42,000 Soldaten un-
ter den Waffen seien, stand das ganze Volk wehrkräftig da. So wurde
Scharnhorst der Gründer der preußischen Landwehr, wodurch er dem
Vaterlande unberechenbare Dienste leistete, und der Waffenschmied der
deutschen Freiheit wurde. Das Joch der Franzosen zu zerbrechen, war
das Ziel seines Strebens. Im Frühjahr 1813 erschien er als Chef
des Generalstabes mit dem Heere Blüchers in Sachsen. Aber nur den-
Morgen der Freiheit sollte er dämmern sehen. Bei Lätzen wurde er
schwer verwundet, eine Kartätschenkugel traf ihn am Schenkel. Er
achtete der Wunde nicht. Im Auftrage seines Königs eilte er nach
Prag. Doch hier, „wo Schwerin im Blute lag,“ sollte auch er sein
Leben beschließen. Der 28. Juni 1813 ist sein Todestag. Die Ge-
beine des edlen Mannes ruhen auf dem Kirchhof der Invaliden; ein
schönes Denkmal ziert seine Grabstätte. Preußen wird seinen Scharn-
horst nie vergessen!
243. Der Freiherr von Stein.
„Des Rechtes Grund-Stein,
Dem Urrecht ein Eck- Stein,
Der Deutschen Edel-Stein!“
Wie der General Scharnhorst das Heerwesen neu organisirte (ein-
richtete) und ein Volksheer, die Landwehr, schuf, so wurde der Freiherr
von Stein der Schöpfer einer neuen Gesetzgebung für die stttliche He-
bung des Bürger und Bauernstandes. Er gehörte dem alten reichs-