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Die Gesetze derselben bestimmten, daß ein jedes Mitglied sich nach
seinem Stande solle ehrlich und fuglich halten und sich vor offenbarer
schämlicher und schändlicher Missethat, Unfug und Unehre treulich be-
wahren, und so Jemand wider den Andern eine Sache hätte oder in
Streit geriethe, sich nicht selbst Recht zu nehmen, sondern seine Sache
dem Urtheile der Gesellschaft zu überlassen.
Der Orden hat sich bis ins Zeitalter der Reformation erhalten.
In jüngster Zeit, 400 Jahre nach der Stiftung, ist durch König
Friedrich Wilhelm IV. die Erneuerung desselben angeregt worden.
Die letzten Regierungsjahre Friedrichs II. waren mit Fehden
gegen Pommern ausgefüllt. Bei einer Belagerung von Uckermünde
richtete ein Mönch in der Stadt eine Kanone so geschickt auf das
Zelt des Kurfürsten, daß die Kugel durch dasselbe schlug und den Tisch
mit allen darauf befindlichen Speisen zerschmetterte. Friedrich, der eben
zu Mittag speis'te, blieb zwar unverwundet, aber der starke Druck der
Luft wirkte nachtheilig auf seine Gesundheit; er wurde kränklich, hob
die Belagerung auf und konnte seine Rechte auf Pommern nicht geltend
machen. Er wurde der Regierung überdrüssig und entsagte dem
Throne zu Gunsten seines Bruders Albrecht, da er seinen einzigen
Sohn kurz vorher durch den Tod verloren hatte, und starb ein Jahr
darauf in Franken auf der Plassenburg 1471.
24. Eisenzahn.
Der zweite Friedrich, würdig seiner Ahnen,
Der fromme, weise, ritterliche Mann
Ist treu gefolgt des Vaters Ruhmesbahnen
Und hat vollführt, was er voll Muth begann.
Wie der dem frechen Adel Recht gesprochen,
Hat Eisenzahn der Städte Trotz gebrochen.
Man will den Sohn mit Königskronen schmücken,
Wie man dem Vater bot die Kaiserkron';
Der Zoller doch will nur sein Land beglücken,
Von fremden Völkern nimmt er keinen Thron;
Die Böhmen wissen das und Polenland,
Und auch den Dänen ist es wohlbekannt.
J. D. Lüttringhaus.
Beorussia. 3