gen der gegen ihn erhobenen Markt-
Diebstaͤhle über die unter dem 9. De-
cember 132:: gegen ihn ausgesprochene
und bereits von ihm erstandene eim. und
ein halbiährige Zuchthausstrafe noch zu
einer sechsmonatlichen Arbeits-
hausstrafe und zum Ersaßz der neue-
ren Untersuchungs-Kosten verurtheilt.
(d. 2 . Dec.)
In der Untersuchungssache von bem
O. A. Gerichte Reutlingen wurde durch
Erkenntniß vom 2., eroͤffnet den 10. Sep-
tember, Samuel Bernhard Noll, von
Urach, wegen in Genossenschaft veruͤbten
ausgezeichneten und großen Diebstahls,
zu fünfmonatlicher Festungs-Ar-
beitsstrafe und zum Schadens, und
Kosten= Ersatz verurtheilt. (d. 5. Dec.)
□i
5. In der Untersuchungssache von dem,
O. A. Gerichte Sulz wurde der durch Er-
benntniß vom 14. Oktober 164 zu fünf-
zehenmonatlicher Arbeitshausstrafe ver-
urtheilte Jakob Friedrich Walz, von
Hochdorf, O. A. Horb., durch Erkennt-
niß vom 1 1., eröffnet den 35. November,
wegen eines neuerlich erhobenen Dieb-
stahls mit einem Straf-Zusaß von zwei
Monaten belegt. (d. 16. Dec.)
In der Untersuchungssache von dem
O.MA. Gericht Oberndorf wurde durch
Erkenntniß vom 14., eröffnet den 33.Ok-
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riml
tober, Joseph Sekinger, von Eich-
halden, wegen gebrochener Landes-Ver-
weisung, wegen längere Zeit fortgeset=
ten Vagirens und Lügen vor Gericht,
unter Einrechnung eines Theils des er-
standenen Arrests, voch zu viermo,
natlicher Arbeitshausstrafe und
zum Ersah der Untersuchungs= Kosten
verurtheilt, auch seine Stellung unter
ortspoelizeiliche Aussicht nach erstandener
Strafe verfügt. (d. 2e. Dec.) .
. In der Untersuchungssache von dem
O. A.Gerichte Sulz wurde durch Er-
kenntniß vom 15., eröffnet dem 17. De-
cember, Anne Catharine Schmid, von
Magstadt, O. A. Böblingen, wegen
mehrerer ausgezeichneten Diebstähle, o
wie wegen Fälschung von öffentlichen und
Privat-Urbunden, zuviermonatlicher
Arbeitshausstrase und zum Ersas
der Untersachungs-Kosten verurtheilt.
(d. 25. Dec.)
In der Untersuchungssache von dem
O.A. Gericht Horb wurde durch Er-
kenntniß vom 15., erdffnet den 217. De-
cember:
a) Jakob Kienzler, von Salzstetten,
wegen incestuosen und ehebrecherischen
Concubinats, erschwert durch die wegen.
incestuosen Ehebruchs schon früher von
ihm erstandene peinliche Strafe, zu.