Object: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

gen der gegen ihn erhobenen Markt- 
Diebstaͤhle über die unter dem 9. De- 
cember 132:: gegen ihn ausgesprochene 
und bereits von ihm erstandene eim. und 
ein halbiährige Zuchthausstrafe noch zu 
einer sechsmonatlichen Arbeits- 
hausstrafe und zum Ersaßz der neue- 
ren Untersuchungs-Kosten verurtheilt. 
(d. 2 . Dec.) 
In der Untersuchungssache von bem 
O. A. Gerichte Reutlingen wurde durch 
Erkenntniß vom 2., eroͤffnet den 10. Sep- 
tember, Samuel Bernhard Noll, von 
Urach, wegen in Genossenschaft veruͤbten 
ausgezeichneten und großen Diebstahls, 
zu fünfmonatlicher Festungs-Ar- 
beitsstrafe und zum Schadens, und 
Kosten= Ersatz verurtheilt. (d. 5. Dec.) 
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5. In der Untersuchungssache von dem, 
O. A. Gerichte Sulz wurde der durch Er- 
benntniß vom 14. Oktober 164 zu fünf- 
zehenmonatlicher Arbeitshausstrafe ver- 
urtheilte Jakob Friedrich Walz, von 
Hochdorf, O. A. Horb., durch Erkennt- 
niß vom 1 1., eröffnet den 35. November, 
wegen eines neuerlich erhobenen Dieb- 
stahls mit einem Straf-Zusaß von zwei 
Monaten belegt. (d. 16. Dec.) 
In der Untersuchungssache von dem 
O.MA. Gericht Oberndorf wurde durch 
Erkenntniß vom 14., eröffnet den 33.Ok- 
4— 
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riml 
tober, Joseph Sekinger, von Eich- 
halden, wegen gebrochener Landes-Ver- 
weisung, wegen längere Zeit fortgeset= 
ten Vagirens und Lügen vor Gericht, 
unter Einrechnung eines Theils des er- 
standenen Arrests, voch zu viermo, 
natlicher Arbeitshausstrafe und 
zum Ersah der Untersuchungs= Kosten 
verurtheilt, auch seine Stellung unter 
ortspoelizeiliche Aussicht nach erstandener 
Strafe verfügt. (d. 2e. Dec.) . 
. In der Untersuchungssache von dem 
O. A.Gerichte Sulz wurde durch Er- 
kenntniß vom 15., eröffnet dem 17. De- 
cember, Anne Catharine Schmid, von 
Magstadt, O. A. Böblingen, wegen 
mehrerer ausgezeichneten Diebstähle, o 
wie wegen Fälschung von öffentlichen und 
Privat-Urbunden, zuviermonatlicher 
Arbeitshausstrase und zum Ersas 
der Untersachungs-Kosten verurtheilt. 
(d. 25. Dec.) 
In der Untersuchungssache von dem 
O.A. Gericht Horb wurde durch Er- 
kenntniß vom 15., erdffnet den 217. De- 
cember: 
a) Jakob Kienzler, von Salzstetten, 
wegen incestuosen und ehebrecherischen 
Concubinats, erschwert durch die wegen. 
incestuosen Ehebruchs schon früher von 
ihm erstandene peinliche Strafe, zu.
	        
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