Full text: schaumburg-Lippische Landesverordnungen. Vierundzwanzigster Band. (24)

An 
des Kantons 
  
  
In Ausführung des Haager Abkommens vom 12. Juni 1902 
zur Regelung der Vormundschaft über Minderjährige und der im 
Anschlusse daran zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz 
ausgetauschten Erklärung vom 26. Juni 1914 über den Geschäfts- 
verkehr in Vormundschaftssachen beehren wir uns, Ihnen folgenden 
Vormundschaftsfall, 
betreffend einen schweizerischen Unmündigen Minder- 
jährigen) unehelicher Abstammung 
zur Kenntnis zu bringen, mit dem Ersuchen, uns berichten zu 
wollen, ob seitens der schweizerischen Behörden die erforderlichen 
Maßnahmen getroffen worden sind oder getroffen werden: 
1. Name und Geburtsdatum des Unmündigen ... 
  
2. Gegenwärtiger gewöhnlicher Aufenthaltsort des Unmün- 
digen: 
3. Name, Geburtsdatum (falls verstorben auch Todesdatum), 
Stand und gegenwärtiger gewöhnlicher Aufenthaltsort 
der Mutter: 
  
  
  
  
Heimatschein ausgestellt bdnnnr. 
am...... 
4. Name, Geburtsdatum (falls verstorben auch Todesdatum), 
Stand und gegenwärtiger gewöhnlicher Aufenthaltsort des 
Vaters:“) 
  
  
*7) Anm. folgende Seite. . 
Land-Verord. Band XXIV. 13
	        
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