Full text: schaumburg-Lippische Landesverordnungen. Vierundzwanzigster Band. (24)

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Schaumburg-Lippische Landesverordnungen. 
Jahrgang 1914. M 28. 
  
  
50. 
An 
Mein Ministerium. 
Die am 30. Mai 1850 gestiftete Militärverdienst-Medaille 
beabsichtige Ich nicht nur für „Militärische Auszeichnung“ sondern 
ohne Unterschied des Ranges, Standes und Geschlechtes als Aner- 
kennung einer aufopfernden Tätigkeit für das Wohl der Kämpfenden 
und deren Angehörigen zu verleihen. Diese Medaillen tragen aber 
an Stelle der gekrenzten Säbel auf dem Bande ein rotes emailliertes 
Genfer Kreuz in weißem sechseckigem Felde. 
Gegeben Menin, den 25. Oktober 1914. 
(T. 8) Adolf. 
Frhr. von Feilitzsch. 
Ausgegeben den 4. November 1914. 
16
	        
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