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Mitteilende Behörde: Strafnachricht (4) NAkenzeichen:
für das Strafregister zu
Gleiche Strafnachricht erhielt das Strafregister zu
Familienname (bei Frauen Geburtsnamej:
Vornamen (Rufname zu unterstreichen):
Familienstand: ledig verheiratet verwitwet geschieden
Vor- und Familien= (Geburts.) name
des (bzw. früheren) Ehegatten:
Des Vaters Vor- und Familienname:
Der Mutter Vor- und Geburtsname:
Ge. T9: Ge. Gemeinde —
burts- Monat: burts- ev. Straße, Stadtteil: Staat:
tag Jahr: ort Verwaltungsbezirk-):
Wohnort: eVv. letzter Aufenthaltsort:
Stand (Beruf, Gewerbe): ev. Stand des Ehemannes:
Vorbestraft wegen Verbrechen, Vergehen“) oder aus §9 361 Nr. 1 bis 8 Strafgesetzbuchs:
nein ja — vgl. Rückseite —
Sonstige Bemerkungen (ev. Staatsangehörigkeit):
Vorstehend bezeichnete Person ist rechtskräftig verurteilt worden:
am # durch I wegen auf Grund von zu
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— Kreis, Bezirksamt, Amishauplmich., Oberami, Amtsbezirk usw.
**) Unberücksichtigt bleiben Verurteilungen wegen Vergehen, bei Dalum:
denen der Rückfall nicht mit besonderer Strafe bedroht ist, sofern nur atum:
: alsneroeis oder Lechstrnse nict 2 Fikig. Mart allein oder in
erbindung mit Nebenstrafen erkannt ist, ferner Verurteilungen in ie Richti - »s.
Privatklagsachen, in Forsi- und Feldrügefachen, wegen Zuwiderhand- Die Richtichkeit bescheinigl-
lungen gegen Vorschriften über Erhebung öffentlicher Abgaben und
Hein ce und wegen der in der Verordnung über die Strafregister
2 Nr. 4 bezeichneien militärischen Verbrechen und Vergehen.