Full text: schaumburg-Lippische Landesverordnungen. Vierundzwanzigster Band. (24)

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Alle im Staats= und Gemeindedienst angestellten Beamten, 
Geistlichen und Lehrer entbinde Ich von dem Mir geleisteten Treu- 
eide und stelle ihnen frei, auch unter den veränderten Verhält- 
nissen zum Nutzen des Ganzen ihren Dienst weiter zu verrichten. 
Bückeburg, den 15. November 1918. 
Adolf. 
  
Bekanntmachung. 
- Die Uebernahme der Regierung des Bundesstaates Schaumburg- 
Lippe erfolgt durch den Arbeiter= und Soldatenrat zu Bückeburg bis 
zur endgültigen Neuregelung der Verhältnisse. 
Der bisherige Staatsminister Frhr. v. Feilitzsch und sämtliche 
Beamten des bisherigen Fürstlich Schaumburg-Lippischen Ministe- 
riums führen die Geschäfte auf Wunsch des Arbeiter= und Soldaten- 
Rates Bückeburg unter dessen Verantwortung weiter. 
Alle bisherigen Behörden und Beamten des Landes werden 
im Interesse der weiteren Aufrechterhaltung der Ruhe und Ord- 
nung dringend gebeten, ihren Dienst weiter zu versehen. 
Die Aufrechterhaltung der Staats-Orgauisation ist in dieser schwe- 
ren Stunde eine unabweisbare Notwendigkeit. 
Bückeburg, den 15. November 1918. 
Arbeiter= und Soldatenrat. 
Georg Schrader, 
Vorsitzender. 
Ausgegeben den 16. November 1918.
	        
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