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vertheilen, nachdem sie ausgefüllt sind, vom 2. Dezember Mittags 12 Uhr bis 3. Dezember
Abends wieder einzusammeln und nach erfolgter Prüfung und etwaigen Ergänzung sammt
der vollständig abgeschlossenen Kontrolliste spätestens am 6. Dezember der Zählungskommission
zu übergeben.
S. 8.
Sogleich nach der Ablieferung der Zählpapiere durch die Zähler hat die Zählungskommission
bezw. die Gemeindebehörde die genaue Prüfung und weitere Zusammenstellung
derselben auf eine Gemeindeliste vorzunehmen, wobei darauf zu achten ist, daß, wo
ein Zählbezirk aus mehreren im Staatshandbuch von 1894 aufgeführten Ortschaften oder
Wohnplätzen (Parzellen) besteht, die Ergebnisse für jede Gemeindeparzelle besonders
summirt werden müssen.
Die Gemeindeliste ist doppelt auszufertigen. Ein Exemplar bleibt in der Gemeinderegistratur,
das andere ist mit den wohlgeordneten Zählpapieren spätestens bis zum
31. Dezember an das Oberamt einzusenden.
8. 9.
Das Oberamt hat die aus den einzelnen Gemeinden einlaufenden Haushaltungs-,
Kontrol= und Gemeindelisten, sowie eventuell die Wohnungskarten möglichst eingehend
nachzuprüfen, bei Anständen sofortige Berichtigung durch die Gemeindebehörden
zu fordern und sodann die Ergebnisse der Gemeindelisten, streng nach der Reihenfolge
des Staatshandbuchs von 1894 geordnet, in die Oberamtsliste einzutragen, welche
bei Versendung der Zählpapiere jedem Oberamt in 3 Exemplaren zugehen wird.
Ein Exemplar der Oberamtsliste ist mit den wohlgeordneten Zählpapieren der
Gemeinden spätestens bis zum 15. Januar 1896 an das Statistische Landesamt (Stuttgart,
Büchsenstraße) einzusenden; das andere ist in der Registratur des Oberamts aufzubewahren.
S. 10.
Die für die Zählung erforderlichen Zählpapiere werden in der ersten Hälfte des
Monats Oktober vom Statistischen Landesamt aus an die Oberämter in der erforderlichen
Anzahl versandt werden. Die Oberämter werden angewiesen, ihrerseits alles vorzubereiten,
wodurch die rasche und zuverlässige Durchführung der Zählung gefördert
werden kann.
Stuttgart, den 23. September 1895.
Pischek. Riecke.