Full text : Lesebuch für Landwirtschaftliche Winterschulen und ähnliche Anstalten im Königreich Bayern.

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gilt  namentlich  von  gebrauchter  Wäsche  und  von  den  Abgängen  des  Kranken
(Stuhlgang,  Urin,  Auswurf,  Erbrochenes  ꝛc.).  Die  Wäsche  wird  in  ein
im  Krankenzimmer  stehendes  größeres  Gefäß  (Waschbütte  u.  dergl.)  gelegt,
in  dem  man  eine  starke  Schmierseifelösung  angemacht  hat.  In  dieser  Lösung
weicht  man  die  Wäsche  mehrere  Stunden  ein  oder  kocht  sie  dann  in  einem
andern  Raum  ½  Stunde  lang  im  Wasser.  Die  Abgänge  müssen  ebenfalls
im  Krankenzimmer  in  einen  Topf  mit  2prozentiger  Lysollösung  (20  g  oder
etwa  1½  Eßlöffel  Lysol  auf  1  Liter  Wasser)  geschüttet  werden  und  darin
mindestens  eine  Stunde  bleiben,  ehe  sie  in  den  Abort  gebracht  werden.

Besonders  bei  Typhus  und  Ruhr  ist  die  Desinfektion  des  Stuhlgangs
mit  größter  Sorgfalt  auszuführen.

Den  Kranken  selbst  wasche  man  täglich  mehrmals  ganz  und  gebe  ihm
öfters  frische,  aber  gut  vorgewärmte  Leib=  und  Bettwäsche.  Es  ist  ein
törichter  Aberglaube,  daß  man  einen  mit  einer  ansteckenden  Krankheit
behafteten  Kranken,  insbesondere  Masern=  und  Scharlachkranken,  nicht
waschen  und  frisch  kleiden  dürfe.  Beides  ist  bei  entsprechender  Vorsicht
(warmes  Waschwasser,  vorgewärmte  Wäsche)  ungefährlich,  und  da  gerade
bei  Erkrankungen  die  Hautpflege  doppelt  nötig  ist  um  die  ungesunden
Säfte  aus  dem  Körper  zu  entfernen,  höchst  vorteilhaft.  Der  Kranke  muß
sein  eigenes  Eß-  und  Trinkgeschirr  haben,  das  im  Zimmer  verbleiben  muß.
Das  Krankenzimmer  muß  täglich  durch  feuchtes  Aufwischen  (nicht  Kehren)
gereinigt  und  stets  gut  gelüftet  werden.

Die  pflegende  Person  muß  nach  jeder  Berührung  des  Kranken  die
Hände  in  zweiprozentiger  Lysollösung  waschen;  sie  darf  niemals  im  Krankenzimmer
  essen  oder  trinken.

Nach  Beendigung  der  Krankheit  muß  der  Kranke  ein  warmes  Seifenbad
  nehmen  oder  wenigstens  den  ganzen  Körper  mit  warmem  Seifenwasser
abwaschen  und  das  benutzte  Zimmer  muß  einer  gründlichen  Desinfektion
unterzogen  werden,  da  sonst  der  Ansteckungsstoff  darin  bleibt  und  später
auf  Gesunde  übergehen  kann.

Zu  den  ansteckenden  Krankheiten  im  weiteren  Sinne  des  Wortes  gehören
  auch  die  Lungenschwindsucht  (Tuberkulose,  Auszehrung)  und  die
Geschlechtskrankheiten.  «

Die  Lungenschwindsucht  wird  durch  den  sogenannten  Tuberkelbazillus
verursacht,  der  in  unzähligen  Mengen  im  Auswurf  der  Schwindsüchtigen
enthalten  ist.  Wird  der  Auswurs,  wie  es  ja  gewöhnlich  geschieht,  in  Spucknäpfe,
  die  mit  Sand,  Sägemehl  oder  Asche  gefüllt  sind,  oder  auf  den  Fußboden
  entleert,  so  trocknet  er  ein,  zerstäubt,  wird  dann  mit  der  Luft  weiter
getragen  und  gelangt  durch  Einatmung  in  die  Lunge  anderer  Menschen.
Die  Kranken  müssen  deshalb  angehalten  werden,  im  Hause  nur  in  ein  mit
Wasser  gefülltes  Speiglas  auszuspucken,  dessen  Inhalt  in  den  Abort  gegossen
  wird,  außerhalb  der  Häuser  in  ein  Taschentuch,  das  aber  häufig  ge-Wechselt
  wird  und,  wie  vorhin  dargelegt,  in  Schmierseifelösung  eingeweicht
werden  muß.  Gegen  die  Schwindsucht  schützt  man  sich  am  sichersten  durch
Kräftigung  und  Abhärtung  des  Körpers  von  Jugend  auf,  durch  gesunde
Wohnung,  zweckmäßige  Ernährung  und  regelmäßige  Lebensweise.