Nummer 248
Man#- u. Stinm-Uanl-Vatrstütt-
Vver. Hosssbein.
Am Sonntag den 24. Okt
früh 7 Uhr werden in der Stadtpfarrkirche
für das auf dem Felde
der Ehre gefallene Mitglied, Herrn
Jchann Beplist Sandbiehier,
Maurer in Schloszberg,
3 hl. Messen gelesen.
Zahleicher Anteilnahme fleht
entgegen
722 Der Ausschuß.
Am gleichen Tage vormittags
10 Uhr findet im Vereinlokale die
Warsemalang m. Luflsge nan.
Uhbende Tische
Fluhßhechee, Flußkarpsen, Aschen, Welß
sische und #närzlinge zu haben bel
Johann Loferer,
Stadtfischer. 7215
Hel u. Fileterbeit
aller Art, sowie Altar- u. Chorrockspitzen,
Einsätze, Vorhänge,
Spitzen zu Wäsche und Kleidern,
moderne, gehäkelte Handtäschchen.
Selbstgesammelte Bettfedern v.
dem billigsten vis zu dem schönsien
Flaum zu 4 6.50. Fertige
Betten in allen Preislagen. Bettbarchent,
Damaste, elegante Steppdeden.
Handarbeit mit Schaf.
wolle, Trikothemden' und Hosen,
I. Strümpfe
Empfehle auch meine tesitrtannl.
Strick= und Baumwollen, Häkel.
garne usw.
J. Krottenhauser
IJnnstraße 18. 1184
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Leilbende, auch bisher soflnungslose,
können wirdl. Linderung u.
ellang finden. (Gicht, Ube#ma,
schlas. Magen- u. Darmstsrungen,
— “m. gut.
lelden, Wasfersee I. Koklweh. Neroen
kiden. oflene be, alle
in am Sonntag,
B7 i # b big 3 Uhr
lerehen in ebtsenhebn, Thallers
a#bof., Zuimmer Nr. 4 tmm I. Stock.
Morgemure mitbringen!
S. Rupp, Hrenaleovlo nach
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München, 18. Okt. 1915.
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Oskar aoch! Shusermeister,
Wräftig. Lautdursche
wird gelocht. Näh. Exe. 7238.
Berlässiger 7220
Schweizer
oder tüchtige
Stallmagd
für sosort gesucht. Näh. Exp.
Sale #en
Königlich Bayerische Bank.
Freitag, 22. Okteber 10##
Ausschluß-Urteil.
eschwüre
phyhsil *— dt ũnchen,
chtr ahze 2
Posscheek Nr. 156.
ohne Kündigung.
Kiönicliehe Filialbank Roenhein.
HMünchenerstranse 11.
Annahme von Geldeinlagen zur Verzinsung
entweder auf Scheckkonte oder auf Bankschuldschein mit und
’.
Aufbewahrung und Verwaltung offener
und geschlossener Depots.
Gewährung von Darlehen eren Verpfändung von Wertpapieren oder
Bestellung von Sicherheiten auf Liegenschaften und zwar unter Eröflnung
einer laufenden Rechmung (Kontockorrent) oder gegen Schuldurkunde.
Ausstellung von Kreditbriefen auzdas In- und Ausland.
An- und Verkauf von Wertpapieren
Teiefonrur 13
sowie alle sonstigen Borsentransaltionen.
Ankauf von Wechseln und Dewvisen,
a#llen Vorbehalt dbernommen.
Vermietung von dleb- und feuersicheren Schrankfächern.
Die K. Filialbank beobachtet über alle Vermogensangelegenheiten ihrer Kunden
unbedingtos Stillschweigen gegen jedermann und jede Behörde, insbesondere
auch gegenüber dem K. Rentamt.
Der Staat hat für die K. Bank die volllommene Garantie ohne
Prospekte werden an den Schaltern kostenlos abgegeben
und auf Verlangen Derofref übersandt.
Stellvertretendes Generalkommanda
1. b. Armeekorps.
Bekanntmachung.
Betreff: Sicherung des Pferdebedarfs.
Auf Grund des Art. 4 Ziffer 2 des Kriegszustandsgesetzes
erläßt das siellvertretende Generallommando
1. A.-K. für seinen Pferdegestellungsbezirk
folgende Anordnung:
1. Jede Veräußerung (Kauf, Tausch,
Schenlung usw.) und Verpsfsändung von
Pferden jeder Art (militärbrauchbare u.
militärunbrauchbare Fohlen, Hengste, Schlachtpferde
usw.) ist ohne schriftliche Genehmigung
des stellvertretenden Gencrallommandos
verboten.
2. Die Vermietung und VBerleihung eines
Pferdes ohne schriftliche Genehmigung des stellvertretenden
Generallommandos ist verboten,
es sei denn, daß das Pferd innerhalb der Grenzen
des bisherigen Ortepolizeibe zirkes verbleibt.
3. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre wird
bestraft:
a) wer ein Pierd veräußert, verpfändet, vermietet
oder verleiht, ohne im Besitze der erforderlichen
schriftlichen Genehmit aung des stellvertretenden
Generallommandos zu sein,
b) wer ein Pferd einem anderen überläßt, bevor
er im Berige der erforderlichen schriftli-*2
ovschen Genehmigung des siellvertretenden Gencrallommandos
in,
c) wer ein Pferd erwirbt, mietet oder leiht,
ohne sich zu vergewissern, daß der bieherige Eigentümer
oder Besitzer die erforderliche schriftliche
Genehmigung des siellvertretenden Genenaltlommandos
besitzt,
d) wer den vom stellvertretenden Generalkommando
bei Erteilung der Genehmigung ihm
auserlegten Bedingungen zuwiderhandelt.
4. Diese Anordnungen treten am 25. 10. 1915
in Krafi. Mit diesem Tage tritt die Generalmandoverfügung
vom 16. 1. 1915 Nr. 3279
außer Wirisamleit.
München, den 15. Ollober 1915.
Der Kommandierende General:
v. d. Tann.
Bekanntmachung.
Betreff: Beschlagnahme, Meldepflicht und Ablieserung
von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten
Gegenständen aus Kupfer, Messing
und Neinnickel.
Die von der Beschlagnahme betroffenen Gegenstände,
welche bis zum 16. Oktober c. nicht
tadellos frochen,
3#r. ab frei biꝛ We
pe#r Ztr. 1 20 mer.
Die aus Prebtorf herne#ftellte
um
Wärme kostet 25% weniger
n von 26
Näh. Exp.
Preßtorf| Kompoterde
oder Gartenerde,
einige Fuhren, werden gesucht. Nosenhel## sind
freiwillig abgeliefert worden sind, müssen auf
vorgeschriebenem Vordruck ltrotes Formular] angemeldet
werden.
Zu diesem Zwecke werden die Meldeformulare
in den nächsten Tagen in sämtlichen Haushaltungen
verteilt. Diejenigen Haushaltungsvorstände,
welche Formulare nicht bekommen sollten,
wollen solche im städtischen Wohnungs= u. Arbeitsamt
Mitiertor, wo auch die erforderlichen
Ausschlüsse erteilt werden, erholen.
Die ausgefüllten Vordrucke sollen bis 1.
November c. und müssen unter allen Umständen
bis 16. November c. abgeliefert sein. Die
Ablieferung hat beim städtischen Wohnungsund
Arbeitsamt (Mittertor) zu geschehen.
Zu beachten sind die auf der Nücseite der
Vordrucke abgedruckten Bestimmungen, in denen
auch die beschlagnahmten Hegenstände angegeben
sind.
Wer vorsätzlich die Bestandsmeldung auf dem
vorgeschriebenen Formular nicht in der gesehzten
Frist einreicht oder wissentlich unrichtige oder
unvollständige Angaben macht oder den erlassenen
Ausführungsbestimmungen zuwiderhandelt,
wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten
oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark
bestraft. Auch können Vorrate, die verschwiegen
sind, im Urteil für dem Staate versallen
erklärt werden. Fahrlässige Verletzung der Auskunftspflicht
wird mit Geldstrase bis zu dreitausend
Mark, im Unvermögensfalle mit Ge,
fängnis bis zu sechs Monaten bestraft.
Ferner wird mit Gesängnis bis zu einem
Jahre bestraft, sofern nicht nach den allgemeinen
Strasgesetzen höhere Strasen verwirkt sind,
wer das Verbot gemäß § 4 der Verordnung
übertritt oder zur Uebertretung auffordert oder
anreizt.
Rosenheim, den 13. Oltober 1915.
Stadtmagistrat.
Bekanntmachung.
Betreif: Futtermittel.
In der letzten Oltoberwoche wird voraussichtlich
wieder eine größere Menge Futtermais
eintreffen. Dieser Mais soll als Futterzulage
für Pferde und als Hühnerfutter verteilt
werden.
Die Tierhalter des Stadtbezirks werden ersucht,
ihren Maisbedarf bei der Mehlverteilungestelle
(großer Rathaussaal) bis spätesten?
Mittwoch den 27. Oltober 1915 anzumelden.
5635.3,1
Rosenheim, den 21. Ollober 1015.
Stadtmagistrat.
Schweinefatter.
7249
als jene aus Kohle oder Briketio.
Post und Station Kolbermoor,
Inh.: Eb. Hoffmelster. 7148 nr d
Torfwerk Pangerstlze m Benneofahna!
llaut 10 t 4 z58 P2 E4
mahranfässar üchazablile
se zu vergeben. 7246
im Verwaltungsgeilenb
are ah. 14 Inspektor Kolb.
Sür kraftlos erhlärt werden
1. auf Antrag des Kaufmannes Johann Reiter
in Schliersee der auf seinen Mamen lautende Schuld
schein der J+#. Silialbank Rosenheim Ur. 65258
über 2000 ∆& vom
31. August 1914 und
2. auf Antrag des Bauers Benno Edlbergmaier
in Dinding der auf
seinen Mamen lautende Schuldschein
der K. Silialbank Rosenheim Ur. 28208
über 160 K+ vom 1. Juli 1913.
II. Die Antragsteller haben die ausscheldbaren Kosten des
verfahrens nach Maßgabe ihrer Veteiligung, die übrigen
F#osten dagegen zu gleichen Teilen zu tragen,
Nosenhelm, den 2. Oktober 1915.
171
K. Amtsgericht Rosenheim.
Ausschluß-Urteil.
I. Der von der Kreditbank Rosenheim, A. G. in Nosenheim,
unterm Ö. März 1904 auf Leontine Wagner.
-echtsratswitwe in Nosenheim, ausgestellte und mit
veränderungsbogen der Vayper. Handelsbank,
Hiliale
Nosenheim, versehene Depotschein Ur. 644, lautend auf
Werte im Eesamtnennbetrage von 10800 X+ und 600 fl.
S. W.,
II.
wird für Krafflos erhklärt.
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind von der Antragstellerin
Leontine Dagner zu tragen.
Nosenheim, den 13. Mlärz 1915.
170
K. Amtsgericht Rosenheim.
Bekanntmachung.
Beireff: Ausgabe der Vrot= und Mehlkarlen.
Die Ausgabe der neuen Brot= und Mehlkarten erfolgt am
Samstag, den 23. Oktober 1915
vormittags 7 — 12 Uhr und nachmitlags 2 — 7 Uhr
im großen Rathaussaale (Eingang Rathausstraße).
Die Brot- und Mehlkarten können nur von erwachsenen
Haushaltungsangehörigen abgeholt werden.
Nosenheim, den 21. Oktober 1915.
5636
Stadtmagistrat.
Zimmerleute
u. Taglöhner
werden beim Silo-Neubau für die Kunstmühle A.-G. gesucht.
Zu melden an der Baustelle.
7235
Für November, event.
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Hochparterre -Wohnung oder kleine Villa von 5—7 Zimmern,
Küche und llebenräumen (elektr.
rem Mietsdertrag, von einer aus
Familie zu mieten gesucht.
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(vorm. frz. metzger)
ROSENHEIMN,
Telefon 111 Max-Josefsplatz 27
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von 50 # bei Monatsraten von 10.4
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mit Inhalt von 25 —4 und einer
Fahrkarte Bruckmühl—Wibling
wurde gestern abend auf der
Strecke Münchenerstr.—Bahnhof
verlosen. Um Rückgabe in der
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Warnung!
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der Pollzet übergeben werdem.
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