Full text : Rosenheimer Anzeiger. 61. Jahrngang (61)

Nummer  248

Man#-  u.  Stinm-Uanl-Vatrstütt-
  Vver.  Hosssbein.

Am  Sonntag  den  24.  Okt
früh  7  Uhr  werden  in  der  Stadtpfarrkirche
  für  das  auf  dem  Felde
der  Ehre  gefallene  Mitglied,  Herrn

Jchann  Beplist  Sandbiehier,

Maurer  in  Schloszberg,
3  hl.  Messen  gelesen.
Zahleicher  Anteilnahme  fleht
entgegen
722  Der  Ausschuß.
Am  gleichen  Tage  vormittags
10  Uhr  findet  im  Vereinlokale  die

Warsemalang  m.  Luflsge  nan.

Uhbende  Tische

Fluhßhechee,  Flußkarpsen,  Aschen,  Welß
sische  und  #närzlinge  zu  haben  bel

Johann  Loferer,
Stadtfischer.  7215

Hel  u.  Fileterbeit

aller  Art,  sowie  Altar-  u.  Chorrockspitzen,
  Einsätze,  Vorhänge,
Spitzen  zu  Wäsche  und  Kleidern,
moderne,  gehäkelte  Handtäschchen.
Selbstgesammelte  Bettfedern  v.
dem  billigsten  vis  zu  dem  schönsien
Flaum  zu  4  6.50.  Fertige
Betten  in  allen  Preislagen.  Bettbarchent,
  Damaste,  elegante  Steppdeden.
  Handarbeit  mit  Schaf.
wolle,  Trikothemden'  und  Hosen,

I.  Strümpfe

Empfehle  auch  meine  tesitrtannl.
Strick=  und  Baumwollen,  Häkel.
garne  usw.

J.  Krottenhauser
IJnnstraße  18.  1184

—.K-----——ss
Leilbende,  auch  bisher  soflnungslose,
  können  wirdl.  Linderung  u.

ellang  finden.  (Gicht,  Ube#ma,
schlas.  Magen-  u.  Darmstsrungen,
—  “m.  gut.
lelden,  Wasfersee  I.  Koklweh.  Neroen
kiden.  oflene  be,  alle
in  am  Sonntag,
B7  i  #  b  big  3  Uhr

lerehen  in  ebtsenhebn,  Thallers
a#bof.,  Zuimmer  Nr.  4  tmm  I.  Stock.
Morgemure  mitbringen!

S.  Rupp,  Hrenaleovlo  nach

den  eroro  Gundlátzen  der

Die  3  I  merzen  sind  seit
der  drelsshchigen  Kur  hens  #nden
anch  akis  neihen
a  gehört,
wesschr  znlalnge  d

IELII
der  und  auch  meiln  allgememes
Befinden  U#l  tretz  meiner  29  Jahre
nun  ganz  zufrsedenst-kend  9
bin  Herrn  Kupp  für  dlesen  erh
sehr  darkkar.

München,  18.  Okt.  1915.
Cperr  avsds
-ssse

Kriegrnerlen  *  m̃  l

Immer  wieder  werden  von
umcren  draußen  Kämrtenden
Uebernchtskarten  erbelen

10%2  Kriegskarken

lämtlicher  Keicpschandlate
ind  in  dem  Krienskarten.
Atlas  vereinigt.  Der  Allas
ilt  im  handlichen  Formale  dauerhatt
  gebunden  und  geeiguc!  als
Beigate  zu  den  Feldpetet
Dreis  Mark  ˙1.50

5n  EN“m  durch  die  Ernedillon
s  Rosenheinier  Anzeigers.

—  —
Seireiner  Cihill
Oskar  aoch!  Shusermeister,

Wräftig.  Lautdursche

wird  gelocht.  Näh.  Exe.  7238.
Berlässiger  7220

Schweizer

oder  tüchtige

Stallmagd

für  sosort  gesucht.  Näh.  Exp.

 

 

 

Sale  #en

 

Königlich  Bayerische  Bank.

Freitag,  22.  Okteber  10##

Ausschluß-Urteil.

eschwüre

phyhsil  *—  dt  ũnchen,
chtr  ahze  2

Posscheek  Nr.  156.

ohne  Kündigung.

Kiönicliehe  Filialbank  Roenhein.

HMünchenerstranse  11.

Annahme  von  Geldeinlagen  zur  Verzinsung
entweder  auf  Scheckkonte  oder  auf  Bankschuldschein  mit  und
’.
Aufbewahrung  und  Verwaltung  offener
und  geschlossener  Depots.

 

Gewährung  von  Darlehen  eren  Verpfändung  von  Wertpapieren  oder
Bestellung  von  Sicherheiten  auf  Liegenschaften  und  zwar  unter  Eröflnung
einer  laufenden  Rechmung  (Kontockorrent)  oder  gegen  Schuldurkunde.

Ausstellung  von  Kreditbriefen  auzdas  In-  und  Ausland.

 

An-  und  Verkauf  von  Wertpapieren

Teiefonrur  13

 

sowie  alle  sonstigen  Borsentransaltionen.
Ankauf  von  Wechseln  und  Dewvisen,

 

a#llen  Vorbehalt  dbernommen.

Vermietung  von  dleb-  und  feuersicheren  Schrankfächern.

Die  K.  Filialbank  beobachtet  über  alle  Vermogensangelegenheiten  ihrer  Kunden
  unbedingtos  Stillschweigen  gegen  jedermann  und  jede  Behörde,  insbesondere
  auch  gegenüber  dem  K.  Rentamt.

Der  Staat  hat  für  die  K.  Bank  die  volllommene  Garantie  ohne

Prospekte  werden  an  den  Schaltern  kostenlos  abgegeben
und  auf  Verlangen  Derofref  übersandt.

 

Stellvertretendes  Generalkommanda
1.  b.  Armeekorps.

Bekanntmachung.

Betreff:  Sicherung  des  Pferdebedarfs.

Auf  Grund  des  Art.  4  Ziffer  2  des  Kriegszustandsgesetzes
  erläßt  das  siellvertretende  Generallommando
  1.  A.-K.  für  seinen  Pferdegestellungsbezirk
  folgende  Anordnung:

1.  Jede  Veräußerung  (Kauf,  Tausch,
Schenlung  usw.)  und  Verpsfsändung  von
Pferden  jeder  Art  (militärbrauchbare  u.
militärunbrauchbare  Fohlen,  Hengste,  Schlachtpferde
  usw.)  ist  ohne  schriftliche  Genehmigung
  des  stellvertretenden  Gencrallommandos
  verboten.

2.  Die  Vermietung  und  VBerleihung  eines
Pferdes  ohne  schriftliche  Genehmigung  des  stellvertretenden
  Generallommandos  ist  verboten,
es  sei  denn,  daß  das  Pferd  innerhalb  der  Grenzen
  des  bisherigen  Ortepolizeibe  zirkes  verbleibt.

3.  Mit  Gefängnis  bis  zu  einem  Jahre  wird
bestraft:

a)  wer  ein  Pierd  veräußert,  verpfändet,  vermietet
  oder  verleiht,  ohne  im  Besitze  der  erforderlichen
  schriftlichen  Genehmit  aung  des  stellvertretenden
  Generallommandos  zu  sein,

b)  wer  ein  Pferd  einem  anderen  überläßt,  bevor
  er  im  Berige  der  erforderlichen  schriftli-*2



ovschen  Genehmigung  des  siellvertretenden  Gencrallommandos

  in,

c)  wer  ein  Pferd  erwirbt,  mietet  oder  leiht,

ohne  sich  zu  vergewissern,  daß  der  bieherige  Eigentümer

  oder  Besitzer  die  erforderliche  schriftliche

  Genehmigung  des  siellvertretenden  Genenaltlommandos

  besitzt,

d)  wer  den  vom  stellvertretenden  Generalkommando

  bei  Erteilung  der  Genehmigung  ihm

auserlegten  Bedingungen  zuwiderhandelt.

4.  Diese  Anordnungen  treten  am  25.  10.  1915

in  Krafi.  Mit  diesem  Tage  tritt  die  Generalmandoverfügung

  vom  16.  1.  1915  Nr.  3279

außer  Wirisamleit.

München,  den  15.  Ollober  1915.

Der  Kommandierende  General:
v.  d.  Tann.

Bekanntmachung.

Betreff:  Beschlagnahme,  Meldepflicht  und  Ablieserung

  von  fertigen,  gebrauchten  und  ungebrauchten

  Gegenständen  aus  Kupfer,  Messing
und  Neinnickel.

Die  von  der  Beschlagnahme  betroffenen  Gegenstände,

  welche  bis  zum  16.  Oktober  c.  nicht

tadellos  frochen,
3#r.  ab  frei  biꝛ  We
pe#r  Ztr.  1  20  mer.
Die  aus  Prebtorf  herne#ftellte
um

Wärme  kostet  25%  weniger

n  von  26

Näh.  Exp.

 

Preßtorf|  Kompoterde

oder  Gartenerde,
einige  Fuhren,  werden  gesucht.  Nosenhel##  sind

freiwillig  abgeliefert  worden  sind,  müssen  auf
vorgeschriebenem  Vordruck  ltrotes  Formular]  angemeldet
  werden.

Zu  diesem  Zwecke  werden  die  Meldeformulare
in  den  nächsten  Tagen  in  sämtlichen  Haushaltungen
  verteilt.  Diejenigen  Haushaltungsvorstände,
  welche  Formulare  nicht  bekommen  sollten,
wollen  solche  im  städtischen  Wohnungs=  u.  Arbeitsamt
  Mitiertor,  wo  auch  die  erforderlichen
Ausschlüsse  erteilt  werden,  erholen.

Die  ausgefüllten  Vordrucke  sollen  bis  1.
November  c.  und  müssen  unter  allen  Umständen
  bis  16.  November  c.  abgeliefert  sein.  Die
Ablieferung  hat  beim  städtischen  Wohnungsund
  Arbeitsamt  (Mittertor)  zu  geschehen.

Zu  beachten  sind  die  auf  der  Nücseite  der
Vordrucke  abgedruckten  Bestimmungen,  in  denen
  auch  die  beschlagnahmten  Hegenstände  angegeben
  sind.

Wer  vorsätzlich  die  Bestandsmeldung  auf  dem
vorgeschriebenen  Formular  nicht  in  der  gesehzten
Frist  einreicht  oder  wissentlich  unrichtige  oder
unvollständige  Angaben  macht  oder  den  erlassenen
  Ausführungsbestimmungen  zuwiderhandelt,
  wird  mit  Gefängnis  bis  zu  6  Monaten
oder  mit  Geldstrafe  bis  zu  zehntausend  Mark
bestraft.  Auch  können  Vorrate,  die  verschwiegen
  sind,  im  Urteil  für  dem  Staate  versallen
erklärt  werden.  Fahrlässige  Verletzung  der  Auskunftspflicht
  wird  mit  Geldstrase  bis  zu  dreitausend
  Mark,  im  Unvermögensfalle  mit  Ge,
fängnis  bis  zu  sechs  Monaten  bestraft.

Ferner  wird  mit  Gesängnis  bis  zu  einem

Jahre  bestraft,  sofern  nicht  nach  den  allgemeinen
  Strasgesetzen  höhere  Strasen  verwirkt  sind,
wer  das  Verbot  gemäß  §  4  der  Verordnung
übertritt  oder  zur  Uebertretung  auffordert  oder
anreizt.

Rosenheim,  den  13.  Oltober  1915.

Stadtmagistrat.

Bekanntmachung.

Betreif:  Futtermittel.

In  der  letzten  Oltoberwoche  wird  voraussichtlich
  wieder  eine  größere  Menge  Futtermais
  eintreffen.  Dieser  Mais  soll  als  Futterzulage
  für  Pferde  und  als  Hühnerfutter  verteilt
  werden.

Die  Tierhalter  des  Stadtbezirks  werden  ersucht,
  ihren  Maisbedarf  bei  der  Mehlverteilungestelle
  (großer  Rathaussaal)  bis  spätesten?
Mittwoch  den  27.  Oltober  1915  anzumelden.
  5635.3,1

Rosenheim,  den  21.  Ollober  1015.

Stadtmagistrat.

Schweinefatter.

 

7249

 

als  jene  aus  Kohle  oder  Briketio.

Post  und  Station  Kolbermoor,

 

Inh.:  Eb.  Hoffmelster.  7148  nr  d

 

Torfwerk  Pangerstlze  m  Benneofahna!

llaut  10  t  4  z58  P2  E4

mahranfässar  üchazablile
se  zu  vergeben.  7246

im  Verwaltungsgeilenb


are  ah.  14  Inspektor  Kolb.

 

Sür  kraftlos  erhlärt  werden

1.  auf  Antrag  des  Kaufmannes  Johann  Reiter
in  Schliersee  der  auf  seinen  Mamen  lautende  Schuld
schein  der  J+#.  Silialbank  Rosenheim  Ur.  65258

über  2000  ∆&  vom

31.  August  1914  und

2.  auf  Antrag  des  Bauers  Benno  Edlbergmaier

in  Dinding  der  auf

seinen  Mamen  lautende  Schuldschein

  der  K.  Silialbank  Rosenheim  Ur.  28208
über  160  K+  vom  1.  Juli  1913.
II.  Die  Antragsteller  haben  die  ausscheldbaren  Kosten  des
verfahrens  nach  Maßgabe  ihrer  Veteiligung,  die  übrigen
F#osten  dagegen  zu  gleichen  Teilen  zu  tragen,

Nosenhelm,  den  2.  Oktober  1915.

171

K.  Amtsgericht  Rosenheim.

Ausschluß-Urteil.

I.  Der  von  der  Kreditbank  Rosenheim,  A.  G.  in  Nosenheim,
  unterm  Ö.  März  1904  auf  Leontine  Wagner.
-echtsratswitwe  in  Nosenheim,  ausgestellte  und  mit

veränderungsbogen  der  Vayper.  Handelsbank,

Hiliale

Nosenheim,  versehene  Depotschein  Ur.  644,  lautend  auf
Werte  im  Eesamtnennbetrage  von  10800  X+  und  600  fl.

S.  W.,
II.

wird  für  Krafflos  erhklärt.
Die  Kosten  des  Aufgebotsverfahrens  sind  von  der  Antragstellerin

  Leontine  Dagner  zu  tragen.

Nosenheim,  den  13.  Mlärz  1915.

170

K.  Amtsgericht  Rosenheim.

 

Bekanntmachung.
Beireff:  Ausgabe  der  Vrot=  und  Mehlkarlen.
Die  Ausgabe  der  neuen  Brot=  und  Mehlkarten  erfolgt  am

Samstag,  den  23.  Oktober  1915
vormittags  7  —  12  Uhr  und  nachmitlags  2  —  7  Uhr
im  großen  Rathaussaale  (Eingang  Rathausstraße).
Die  Brot-  und  Mehlkarten  können  nur  von  erwachsenen
Haushaltungsangehörigen  abgeholt  werden.

Nosenheim,  den  21.  Oktober  1915.

5636

Stadtmagistrat.

Zimmerleute
u.  Taglöhner

werden  beim  Silo-Neubau  für  die  Kunstmühle  A.-G.  gesucht.

Zu  melden  an  der  Baustelle.

7235

 

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(vorm.  frz.  metzger)
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Geld-Börse


mit  Inhalt  von  25  —4  und  einer
Fahrkarte  Bruckmühl—Wibling
wurde  gestern  abend  auf  der
Strecke  Münchenerstr.—Bahnhof
verlosen.  Um  Rückgabe  in  der
Expedition  wird  gebeien  7240

Warnung!

Mein  16  jähr.  Sohn  Wilbelm  ist
gelern  ebeng,  a  urcht  vor  Gtrase
kats  mit  einem  donkelauen

  lurkbicheen  rsen  ull
1  rosen  Strellen  und  karrieter  us
bekleidet.  Ich  warne  sedermann
Jangen  elwas  zu  lelben,  da  .
nichis  aufsommen  würde.  r

mendenfauss  wolle  er  nicht  mir,  sondern

der  Pollzet  übergeben  werdem.

—
24000  Mark

werden  all  llchere  I.  othek  zu  5“
kür  6  Jahr#  E  der  L.  tn  6“
Offeiien  rlen  A.  7924  an  *  Emn.

—.————————  H  ###—####  ####=  ######  m  Ha###  #s  #  ulss#anf.