Full text: Militär-Rechtliche und Militär-Ethische Abhandlungen.

Über den heutigen Stand der Militär-Rechtswissenschaft u. -G eselzgebung. 103 
geseize bezielien sich auf die Militär-Delicte. Die Militär-Delicte sind 
der strafrechtlich formulierte Gegensatz der militärischen Pflichten. 
Unter den militärischen Pflichten steht obenan die des Ge- 
horsams. Die Verletzung des Gehorsams oder der dem Vorgesetzten 
schuldigen Achtung bildet das Militär-Delict der Subordinations -Ver- 
letzung (eine strafbare Handlung gegen die militärische Unterordnung), 
welches von den Militär-Strafgesetzen mit verschiedenen Strafen, je 
nachdem die Handlung im Dienste oder außer demselben, in Kriegs- 
oder Friedenszeiten, mit Gewaltthätigkeiten oder ohue dieselben be- 
gangen wurde, bedroht wird. (s$ 145—158 des österreichischen, Art. 218 
bis 223 des französischen, Art. 112—113, 122—134 des italienischen, 
s$ 89—101 des deutschen M.-Str.-G.) Die von mehreren Soldaten ge- 
meinsam, im gegenseitigen Einverständnis, begangene Subordinations- 
Verletzung wird wegen der besonderen Gefährlichkeit der That meist 
als ein eigenes Militär-Delict, das der Meuterei, strenger als die einfache 
Subordinations-Verletzung bestraft. (s$ 159—182 des österreichischen, 
Art. 217, 225 des französischen, Art. 114—121 des italienischen, $$ 100 
bis 110 des deutschen M.-St.-G.) 
Wird von dem Untergebenen ein strenger Gehorsam gegen den 
Vorgesetzten gefordert, so Ist es andererseits Pflicht des Vorgesetzten, 
seine Untergebenen vorschriftsmäßig zu behandeln. Misshandlungen der 
Untergebenen im Dienste können, da durch dieselben auch eine Dienst- 
pflicht verletzt wird, nicht nach den Bestimmungen des allgemeinen 
Strafgesetzes behandelt werden. Die Überschreitung der Dienstgewalt 
des Vorgesetzten gegen seine Untergebenen bildet ein Militär-Delict, 
dessen Bestrafung gerade so nothwendig ist, wie jene der Insubordination. 
(ss 289—291 des österreichischen, Art. 168 des italienischen, Art. 229 
des französischen, $$ 114—123 des deutschen M.-St.-G.) 
Eine Tugend, welche den Soldaten zieren soll, ist die Treue. Diese 
wird dadurch verletzt, dass der Soldat durch Flucht oder durch Ver- 
stümmelung seines Körpers sich dem Dienste für immer zu entziehen 
trachtet. Die Fahnenflucht (Desertion) und Selbstbeschädigung gehören 
zu den schwersten Militär-Delicten, und werden von den Militär-Straf- 
gesetzen auf das erste Delict namentlich in Kriegszeiten, auf den Rück- 
fall dann, wenn dasselbe gemeinsam von mehreren unternommen wird 
(Desertions-Complot), besonders strenge Strafen gesetzt, während die 
Selbstmeldung als Milderungs-Umstand angenonmen wird. ($$ 183—229, 
293—298 des österreichischen, Art. 231—243 des französischen, Art. 137 
bis 162, 177 des italienischen, $$S 64—68 des deutschen M.-Str.-G.) 
Allen Gefahren muthig entgegen zu treten und für das 
Wohl des Vaterlandes selbst das Leben zu opfern, ist eine weitere 
Pflicht des Soldaten. Die Feigheit wird mit strengen Strafen, im
	        
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