Full text: Militär-Rechtliche und Militär-Ethische Abhandlungen.

170: Die philosophische Begründung des Militär-Strafrechts. 
Strafen auch gerecht. Der Soldat weiß, dass unter den gegebenen Ver- 
hältnissen durch sein Delict die Disciplin noch mehr leidet. Eine strenge 
Strafe ist daher der Größe des Verschuldens entsprechend. Es kann 
daher im Militärrecht den politischen Momenten der relativen Straf- 
rechts-Theorien Rechnung getragen werden, aber nicht ausschließB- 
lich, nicht allein, nicht ohne Grundlage der Gerechtigkeit.!) 
Das Princip der Gerechtigkeit hat nicht nur im materiellen, sondern 
auch im formellen Strafrecht, im Strafprocess zur Anwendung zu 
gelangen. Im militärischen Strafverfahren haben daher die Grundsätze 
zur Geltung zu kommen, welche von der heutigen Rechtswissenschaft 
als von der Gerechtigkeit gefordert angesehen werden. Da aber die 
militärische Rechtspflege zur Aufrechthaltung der Rechts-Ordnung im 
Heere dienen soll, so müssen jene Formen unterbleiben, welche der 
Diseiplin schädlich sein können. 
Die Schwierigkeit einer jeden Reform des Militär-Strafverfahrens 
bestelit darin, den Forderungen der Gerechtigkeit und der 
Disciplin im gleichen Maße Rechnung zu tragen. 
  
I) Abegg, „Die verschiedenen Strafrechts-Theorien“, 1835, S. 55, 171.
	        
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