39 Subordinations-Verletzung dureh Herausforderung zum Zweikampte,
Erhaltung der Subordination immer Strafen gegen diejenigen unöthig
sein, welche durch alle gelinderen Mittel nicht zum Gehorsam gebracht.
werden können.
(ehorsam gegen den Vorgesetzten ist eine der schönsten Tugen-
den (des Soldaten, Versagung desselben eines der schwersten Militär-
Delicte. Die Subordinations -Verletzung schädigt den Organismus des
Heerwesens, da die Lebenskraft desselben in der Subortdination besteht.
Die Strafe wegen Insubordination ıst daher nach militärischen
Standesbegriffen immer eine strenge. Die Bestrafung dieses Militär-
Delictes findet nicht im Interesse oder zur persönlichen Genugthnung
desjenigen, gegen welchen sie verübt wurde, sondern im Interesse (des
öffentlichen Wohles statt, weil die Subordination das oberste Princip
des Heeres ist, woran nicht gerüttelt werden darf. Zur Bestrafung der
Snbordinations -Verletzung ist daher anch nicht der Antrag desjenigen,
gegen dessen dienstliche Antorität die Handlung gerichtet 3st, nöthig,
sondern das Deliet wird von amtswegen verfolgt, auf’ welche Weise
immer es zur Kenntnis des hiezu berechtisten Commandos (Behörde)
gelangt ist. Eine Bestrafung wegen Ehrenkränkungen von ganz pri-
‚atem Charakter herbeizuführen, ist immer Sache des Beleidigten selbst.
Der höchste Grad der Subordinations -Verletzung ist der Angrill’ gegen
die Person des Vorgesetzten, welcher mit den schärlsten Strafen geahn-
det werden muss. Die zweite Art der Subordinations -Verletzung ist.
die Niehtbefolgung eines erhaltenen Dienstbefehles, und endlich die
dritte Art die Anberachtlassung der dem Vorgesetzten schuldigen FEhr-
erbietung. Die schwerste Strafe ist die Todesstrafe durch Iörschießen,
welche dann eintritt, wenn der Untergebene im Dienste oder auf einen
erhaltenen Dienstbelehl sich dem Vorgesetzten mit Waffen oder mit ge-
waltthätiger Handanlegung an dessen Person widersetzt ı$ 147 M.-St.-G.).
dann wenn ein Mordversuch gegen den Vorgesetzten verübt wird ($ 148
M.-St.-G@.), und endlich unter Uıinständen auch im Kriege, wenn ein
Dienstbefehl gegen den Feind absichtlich nicht vollzogen wird ($ 149
M.-St.-G.). Sonst wird die Subordinations -Verletzung durch Nichtbefol-
gung eines Befehles, dann die gewaltthätige Vergreifung an dem Vorge-
setzten außer Dienst mit Kerker, und die Außerachtlassung der Ehr-
erbietung als Vergehen bestraft. Mit der Strafe des Kerkers ist bei Ofhi-
cieren die Entlassung, bei Unterofficieren die Degradierung verbunden.
Immer aber wird, und dies wollen wir her besonders hervorheben, die
Subordinations -Verletzung im Dienste strenger bestraft als die unter
gleichen Umständen außer Dienst begangene, weil es sich dann nicht
allen um die Person des Vorgesetzten, sondern auch um den Dienst.
handelt und der Untergebene im Dienste immer den Vorgesetzten als
solchen vor sich haben muss.