14 Die Grenzen des Disciplinar-Strafrechtes.
Militär-Strafgesetz als Vergehen bezeichnet, in leichteren Fällen im
Disciplinarwege abgethan werden!) Verbrechen können niemals
disciplinarisch bestraft werden. Zwischen den Disciplinar-Übertretungen
und den Vergelien, im Falle sie im Disciplinarwege bestraft werden,
besteht ein Unterschied, der schon hier hervorgehoben werden muss.
Disciplinar-Übertretungen für sich allein können niemals gericht-
lich bestraft werden, wenn auch noch so überwiegende Erschwerungs-
Umstände vorhanden sind. Nur in dem Falle, als sie mit Verbrechen
oder Vergehen zusammentreffen, sind sie in das gerichtliche Verfahren
mit einzubeziehen. Vergelien hingegen, welche vom Gesetze als solche
erklärt und mit Arrest bedroht sind, sind gerichtlich zu bestrafen und
können in Jeichteren Fällen auch im Disciplinarwege geahndet werden.
Unsere weitere Aufgabe besteht darin, die Grenzen Jdes Disciplinar-
Strafrechtes zu bestimmen und festzustellen, wann «lasselbe anfängt,
und wann es aufhört uud dein kriegsrechtlichen oder ehrenräthlichen
Verfahren Platz nacht. Wir sprechen zunächst von der unteren Grenze,
nämlich gegenüber solchen Handlungen, welche keiner Bestrafung unter-
liegen, oder bei welchen nur eine Ermalimung oder Rüge stattfindet.
II.
„Die gerechte und zweckentsprechende Handhabung des
Disciplinar-Strafrechtes ist eine der wichtigsten Pflichten aller damit
betrauten Vorgesetzten.“ °)
Das Disciplinar-Strafrecht ist deshalb von so großer Wichtigkeit,
weil es ein Mittel zur Erhaltung der Disciplin ist, und weil ohne die-
selbe, wie jeder gebildete Militär einsehen wird, von einer brauchbaren
Truppe nicht die Rede sein kann. Es ist deshalb von selbst einleuch-
tend, dass auf die Art und Weise der Handhabung der Disciplinar-
Strafgewalt große Sorgfalt verwendet werden muss.
Eine Disciplinar-Strafe ist nur dann gerecht und zweckent-
sprechend, wenn sie zur Aufrechterhaltung der Disciplin noth-
wendig war.
Disciplinar-Überschreitungen bestehen entweder in einer lauen und
mangelhaften Beobachtung der Dienstvorschriften, oder in einer Nicht-
befolgung derselben und der hierüber ergangenen Weisungen der Vor-
gesetzten, oder endlich in solchen Handlungen, welche, wie Trunken-
heit, Schuldenmachen u. s. w., dem Dienste indirect Abbruch tun, indem
sie die geistigen und physischen Kräfte schwächen.
Handlungen oder Unterlassungen, welche mit dem Dienste in keiner
I), Ebenso nach deutschem Militär-Strafgesetz. E.-G., S 3.
2) Dienst-Reglement, L Theil, Punkt 694.