Full text: Militär-Rechtliche und Militär-Ethische Abhandlungen.

Die Grenzen des Disciplinar-Stratrechtes. 4% 
Kerker, letztere mit Arrest bestraft erscheinen. Im Falle ein Vergehen 
vorliegt, hat der Vorgesetzte weiter zu erwägen, ob nach der vom Ge- 
setze angedrohten Arreststrafe und den Erschwerungs- und Milderungs- 
umständen auf eine längere oder kürzere als dreimonatliche Arreststrafe 
zu erkennen ist, und im ersteren Falle die nöthigen Schritte zur Ein- 
leitung der gerichtlichen Untersuchung zu treffen, während er im letzteren 
Falle von dem Disciplinar-Strafrechte Gebrauch machen kann. 
Eine weitere Einschränkung des Disciplinar - Strafrechtes gegen- 
über dem Militär-Strafgesetz ergibt sich daraus, dass eine Degradierung 
der Unteroffiiciere und Gefreiten im Disciplinarwege nur auf Grund des 
Warnungs-Constitutes stattfinden kann. Das Wesen des Warnungs-Con- 
stitutes besteht darin, dass, wenn wiederholte Ermahnungen und Strafen 
wegen zucht- und ordnungswidrigen Betragens oder wegen Dienstes- 
nachlässigkeit fruchtlos geblieben sind, dem zu Warnenden von einer 
Commission sein Fehler vorgehalten und ihm bedeutet wird, dass, wenn 
im Laufe eines halben Jahres nicht eine vollkommene Besserung ein- 
tritt, seine Degradierung erfolgen werde. 
Es gibt Vergehen, bei welchen, obgleich der durch sie enstandene 
Schade gering ist, so dass sie eine geringere als dreimonatliche Arrest- 
strafe nach sich ziehen, Unterofficiere ohne zu besorgenden Nachtheil 
für den Dienst nicht länger in der Charge belassen werden können. 
Dies ist namentlich der Fall bei Vergehen, die aus Gewinnsucht ent- 
springen (als Diebstahl, Veruntreuung, Betrug), und bei solchen Ver- 
gehen, die gegen die öffentliche Sittlichkeit verstoßen. Auch in solchen 
Fällen hört gegen Chargen das Disciplinar-Strafrecht auf, und muss die 
kriegsrechtliche Behandlung stattfinden. 
Sind Übertretungen (z. B. Gefälls-Übertretungen) durch besondere 
Gesetze anderen Behörden zur Bestrafung übertragen, so sind diese 
hiezu allein mit Ausschluss des Disciplinar-Strafrechtes der militärischen 
Vorgesetzten berufen. 
Wir wollen zur Erklärung des Gesagten nur die wichtigsten Militär- 
Delicte besprechen. Es wird dann leicht sein, nach diesen Beispielen 
auch bei den anderen Delicten zu beurtlieilen, ob eine Disciplinar-Be- 
strafung stattfinden kann oder nicht. Selbstverständlich ist, und braucht 
kaum gesagt zu werden, dass wir, wo wir uns nicht auf eine besondere 
Vorschrift berufen, unsere Ansicht nicht als unfehlbares Dogma hin- 
stellen wollen. Wir sprechen zunächst von der 
a) Subordinations -Verletzung. 
Die Subordinations -Verletzung ist die Verletzung des Gehorsams, 
welchen jeder Untergebene dem Vorgesetzten, oder der Achtung, welche 
jeder Niedere dem Höheren des Dienstes wegen schuldig ist.
	        
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