Full text: Militär-Rechtliche und Militär-Ethische Abhandlungen.

Die Militär-Gerichtsbarkeit in ihrer historischen Entwicklung etc. 49 
nicht activen Personen der Landwehr unterstehen der Civil-Gerichts- 
barkeit. Wenn jedoch dieselben zur activen Dienstleistung (Waffenübung) 
einberufen werden, so unterstehen sie der Militär-Gerichtsbarkeit, und 
zwar vom Tage der Zustellung oder legalen Veröffentlichung der Ein- 
berufungskarte und, falls die Einberufung auf einen bestimmten Tag 
lautet, von diesem Tage. Erfolgt die Präsentierung vor dem bezeichneten 
Tage, so beginnt die Militärgerichtsbarkeit mit dem Tage der Prä- 
sentierung. — Die Militär-Gerichtsbarkeit erstreckt sich auch hier auf 
alle Delicte und dauert bis zur Beendigung des activen Dienstes (bis 
zum Austritte aus der ärarischen Verpflegung). Auch während der Con- 
trolsversammlung unterstehen Reservisten und Personen der Landwehr 
der Militär-Gerichtsbarkeit, jedoch nur wegen militärischer Delicte. — 
Vor der Einberufung zur activen Dienstleistung (Waffenübung) können 
siclı die bezeichneten Militärpersonen allerdings der Militär-Verbrechen 
der Desertion und Selbstbeschädigung schuldig machen, und können 
hierwegen nach ihrer Unterstellung unter die Militär-Gerichtsbarkeit von 
den Militärgerichten zur Verantwortung gezogen werden. 
4. Officiere der Reserve, des Ruhestandes, außer Dienst, der nicht 
activen Landwelır unterstellen außer der Zeit einer activen Dienstleistung 
(beziehungsweise Waffenübung) den Civil-Gerichten. Nur dann, wenn 
diese Officiere (nicht die Mannschaft der Reserve, nicht activen Land- 
wehr) bei Begehung eines militärischen Delictes (z. B. der Subordinations- 
verletzung) eine militärische Uniform tragen, erscheint die Militär- 
Gerichtsbarkeit begründet. Stehen Officiere des Ruhestandes mit Super- 
plus auf die Activitätsgebüren bei einer Militärbehörde im Dienste, 
so gehören dieselben sowohl wegen gemeiner, als militärischer Delicte 
unter die Militär-Gerichtsbarkeit. -— Auf alle Officiere findet auch das 
ehrenräthliche Verfahren Anwendung. 
5. Wird ein gemeines Delict vor der Unterstellung unter die Militär- 
Gerichtsbarkeit begangen, so ist, selbst weun dasselbe naclı Beginn 
der activen Militärdienstleistung entdeckt wurde, das Civilgericht com- 
petent. Trifft in einem solchen Falle mit dem vom Civilgericht abzu- 
urtheilenden Delict ein anderes zusammen, in Rücksicht dessen die 
Militär-Jurisdietion begründet ist, so ist als Grundsatz aufgestellt, dass 
zuerst die Untersuchung durch das Militärgericht durchzuführen ist, es 
wäre denn, dass das erstere Delict mit dem "Tode oder einer lebens- 
langen Kerkerstrafe bedroht ist. 
Wenn von einer der Militär-Gerichtsbarkeit unterstehenden Person 
während der activen Dienstleistung ein Militär-Delict begangen wird, 
so kann nach dem Übertritt in die Reserve (den beurlaubten Stand) 
die militär-gerichtliche Behandlung stattfinden, wenn der Thäter durch 
die Einberufung wieder unter die Militär-Gerichtsbarkeit getreten ist, sei
	        
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