Der Helm. 93
sprechende von diesem rechts, der dritte heraldisch links; bei
mehreren wird die Abstufung so fortgesetzt, daß auf jeden
Helm rechts der entgegensprechende linke folgt, der äußerste
rechts und der äußerste links sind die letzten. Bei vielfach
zusammengesetzten Wappen werden, um die Anzahl der
Helme nicht zu sehr zu vergrößern, nur die wichtigsten über
den Schild gesetzt, oder auch die Helme durch ihre Zierden
so ausgestattet, daß einer zwei oder mehr Wappen vertritt.
Es ist irrig, daß die Adelsklassen sich durch die Zahl der
Helme kennzeichnen (wie in der modernen Heraldik öfters
angenommen wird), mehrere Helme über einem Schild be—
zeichnen nur die einzelnen in demselben vereinigten Wappen,
deren jedes seinen Helm mit seinem besondern Schmuck hat.
Der Mißbrauch, der sich hier und da in neuerer Zeit festgesetzt
hat, dem Ritter zwei, dem Freiherrn drei, dem Grafen oft
gar fünf Helme auf den Wappenschild zu setzen, bloß zur
Unterscheidung des Adelsgrades, ist daher heraldisch zu verwerfen.
Die gewöhnliche Stellung eines einzelnen Helmes ist bei
aufrechtem Schilde vorwärts gekehrt, bei gelehntem Schilde
wird er im Profil dargestellt, und zwar nach der Seite gewendet,
nach welcher der Schild geneigt ist. Zwei Helme
über einem Schilde kehren das Profil einander zu; bei
mehreren gerader Zahl wird eine Hälfte (ganz oder zum
Teil) rechts, die andere links gewendet, bei ungerader Zahl
der mittelste vorwärts, die anderen zu beiden Seiten diesem
zugekehrt, immer aber sollen sie zusammen sehen.
Seit dem 16. Jahrhundert hat sich die übung eingebürgert,
daß der beim Turnier zur Schau ausgestellte Spangenhelm
(der offene Helm) ausschließlich Adeligen zukomme, während
bürgerliche Wappen nur den Stechhelm (geschlossenen
Helm) haben. Letzterer kann indes nach Gutdünken auch von
Adeligen geführt werden.
Die neuere französische Heraldik hat ein eigenes, nicht in
der echten alten Wappenkunst begründetes System für Form
und Stellung der Helme nach dem Rang, und zwar: Könige