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Wülder der fränkischen Schweiz lichlelen und den Bo-
den für den Anbau herrichlelen, was sich die Franken.
deren König sich des Landes bemächtigte, nachdem die
Thüringer, welche lange Zeil Besilzer davon waren,
sich unterwerlen mussten, gerne gefallen lassen konn-
lten. Der Name Franken verblieb nach dieser Besitzer-
greilung dem Lande fort und fort und es führt ihn heute
noch, nachdem König Ludwig l. die Kreise des König-
reichs Bayern, die früher nach Flüssen benannt waren,
nach Volksslämmen benannt halle, wodurch das che-
malige Franken in Unterfranken, Mittelfranken und Ober-
fKranken eingetheilt wurde.
Mil dem Aufhören des Nomadenlebens, mit dem
Heimischwerden der Volker, mit dem Einkehren milde-
rer Sillen, endlich mit der Verbreilung des Christenthums
durch Kilian und Bonilsacius war auch dem politischen
Leben eine festere Grundlage gegeben und eine weitere
Folge war die Entwicklung der Rechiszustände. Die
Wohnsitze waren freundlicher geworden und reihlen
sich an einander, es entstanden Weiler und Dörser, der
Ackerbau bildele einen fleissigen Nährstand, die Worte
der Erlahrung und Belchrung fassten Wurzeln in em-
plünglichen Gemüthern und auch der Wehrsland halle
sich zu Schutz und Trutz kräslig eingerichtet. Wie aber
leizterer vertreten war, das machen uns die vielen Bur-
gen klar, die den ritlerlichen Frankengeschlechtern zum
Aufenthalle dienten. Das Christenthum hatte mit der
Verbannung der Gölzendiener der heidnischen Slaven
harte Kämpfe zu bestehen, allein die Kaiser unlerslütz-
ten die Bekehrungen mit dem ganzen Ernste, den die
Angelegenheit erlahren musste, sollte ihr Gelingen ge-
sichert werden, und es erhoben sich dann auch Kir-
chen, Kapellen und Klösler, die dem neu errichleten
Bisthum Bamberg zugetheilt wurden. Kaiser Heinrich lI.,
dem seine Gemahlin Kunigunda mit dem Eifer des Glau-
bens zur Seile stand, erscheint als Gründer des neuen
Bislhums (im Jahre 1007) und bald darauf folgle die
Päbstliche Bestläligung.
Wie alle diese Slillungen ihre Macht nichtblos auf den
CGlanben und die kirchlichen Inleressen beschränkten, son-
dern auch in welllichen Angelegenheiten eine Gewalt zu er-
langen trachleten, so auch das Bisthum Bamberg, das nach
und nach seine Besilzungen betrüchtlich auch in der
frünkischen Schweiz vermehrte. Auch der Adel erhob
sein Haupt zur uneingeschränkten Herrschalt über seine
Besitzergreifungen, nur dem Kaiser verantworllich,
während der niedere Adel diesem höheren dienstbar
sein musste. In dem spezichlen Theile werden wir aus-
Hührlicher darauf zurückkommen, und es mag in dieser
kurzgelassten Geschichle genügen, die bedeulenderen
Namen der unmiltelbaren llerrscher anzugeben: Die
Muggendorfer bis Ende des 11. Jahrhunderts; die Wei-
schenfelder bis in die zwanziger Jahre des 13. Jahr-
hunderts; die Neidecker, Ebermannstädter, Gösswein--
sleiner, Reilenberger, Warlemberger; die Aufsesse; die
Schlüsselberger früher Greilensteiner bis zur Mille des
14. Jahrhunderts. Nach dem Erlöschen dieser dynasti-
schen Geschlechter zeigle sich der kleinere Adel in dem
Vordergrunde und (tritt aus seinen untergeordneten Ver-
hällnissen oft in gleichfalls gebielende Stellungen. Hie-
von nennen wir die Streilberger: die Neidecker; die
Egloffsteiner; die Rabensleiner; die Aufsesse; die Stie-
bare; die Hirscheider; die Blankenfelser; die Heilzels-
dorfer; die Königslelder; die Cunzendorler; die Rössen-