Full text: Die Fränkische Schweiz in Stahlstichen.

  
stand, über denen sich die Gebieler fanden. Die 
Gründung der Familien liess Hüllen erstehen, die 
nolhwendig zu Vergrösserungen und Anschlüssen 
führten. Diess ist dic Entstehung der Gehölfe, Wei- 
ler, Dörler, Mürkte und nach noch grösserem Forl- 
schritt der Städte; das Chrislenthum lügie Kapellen, 
Kirchen und Klöster hinzu und Fürsten und Herren 
bauten Schlösser und Burgen. Die Eintheilung in Cen- 
ten, Gaue etc. kommt den Anlüngen der Geographie 
zu Hülle, und die Namen Grasen, Gaugralen weisen auf 
politische Beherrschungen hin, die von den Freien und Edlen 
im Frieden und Krieg beansprucht wurden. Den Senden 
standen Sendrichter vor, die Gemeinden leilelen Skellen, 
Schöppen. Das gesammie Frankenland halle 19 Gane, 
davon der Rednitzgau mil dem Flussgebiel der Wiesent, 
dessen Gaugraf zu Bamberg unter dem Herzoge stand. 
Später tral Franken dem königlich frünkischen Reiche 
bei, das von dem Major Domus (Grossholmeister) Karl 
Martell, und dann von bipin dem Kleinen beherrscht 
wurde, der seinen Söhnen Karl und Karlmann das 
grosse fränkische Reich überliess, welches Kaiser Karl 
der Grosse nachher so angeschen und glücklich machte. 
Es ist bekannt, dass die katholische Kirche, wie es 
nicht bei der proteslantischen der Fall istl, ein sicht- 
bares Oberhaupt in dem Pabste hat, der zugleich eine 
wellliche Regierung führt und in den höheren Würden- 
trägern der Kirche wellliche Macht sich vereinen lässt 
mitl der geistlichen. Das neugegründete Bisthum Bam- 
berg (1007), dessen erster Bischof der Kanzier Hein- 
rich's II. war, während die Fürslen von Branden-- 
burg, Plalz bei Rhein, Böhmen und Sachsen die Erb- 
ämiter verwallelen, dieses Bisthum erweiterte bald seine 
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wellliche Macht und unter seine frühesten Besikzungen 
in unserem Ländechen gehören Gössweinslein, Nieder- 
lellendorf, Trainmaisel, Geisseldorf. Pollenstein, Hohen- 
mirsberg, Plankenstein, Tüchersleld. Zugleich zeigle 
sich herrschbegierig der Reichsherrenstand, der nur dem 
Kaiser in den Kampf folgte, Niemandem sonst gehorchte 
und sein freies Grundeigenthum nach Belieben re- 
gierte. Diesen umgaben Dienstmannen, die sich als 
Freie nicht hallen konnten, bei irgend einem mächtigen 
welllichen oder geistlichen Schutzherren in ehrenvolle 
Dienste traten, sich zum Schutze von Burgen ver- 
wenden liessen, wolür sie für geleistele Dienste. Grund- 
eigenthum, Antheile von Burgen elc. erhiellen. Einen 
ohngelühren Aufschluss über das Verhältniss des Dienst- 
adels zu den Dynasten gibt es, dass erstere den leizteren 
ihren gnädigen Herrn nannien; der Diensladel nahm die 
Ertrügnisse der Güter der Burg, auf der er sass, in 
Empfang, dieser Sitlz konnte nur der Familie oder dem 
Herrn des Dienslmannes üherlassen werden, Aufenthalt 
auf der Burg halle ohne Wissen und Willen des llerren 
oder seiner Erben Niemand, so lange der Dienstmann 
die Burg und ihre Güter innne halle, mussten sie 
andere Burgen beziehen, sobald ihnen die frühere 
mit Gewall genommen wurde, so konnten sie, nach 
dem Aufgeben ihrer Burggüler zichen, wohin sie 
wollien; in einen unbilligen und ungerechten Krieg 
durilen die Dienstadeligen ihren llerrn in keinem Fall 
verwickeln; traten sie zugleich in noch mehrerer llerren 
Dienste, so behiellen sie sich's vor, nicht gegen ihren 
cigentlichen Iierren zu lechten. So halte sich in Sircil- 
berg. lleinrich mil seinen Söhnen Frilz und Heinrich 
(1342) verpflichtel, dem Bisthum Bamberg mit dem 
 
	        
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