Full text: Das öffentliche Recht der Gegenwart. Band IX. Das Staatsrecht des Königreichs Sachsen. (9)

8 8. Reste von Adelsvorrechten. 45 
  
in der Verfassung überhaupt nicht vor und Standesvorrechte gibt es zu seinen Gunsten 
nicht mehr.:) Andererseits sind die Vorrechte, die an dem Besitz der ehemals adeligen 
Güter, der Rittergüter, hängen, jetzt zurückgegangen auf zweierlei Dinge: 
Der Besitzer hat besondere Rechte in bezug auf die Zusammensetzung der 
Land-, Kreis= und Provinzialstände (pgl. unter & 15, III, §/ 33, III); 
— das Rittergut ist vom Gemeindeverbande ausgenommen und als selbständiger 
Gutsbezirk gestaltet. (vgl. unten §# 33, 1). 
Alles andere ist mit der durchgeführten Vereinheitlichung und Gleichmachung des 
Justiz-, Steuer= und Polizeiwesens nach und nach verschwunden. — 
Die Frage, ob ein Landgut Rittergut ist, hat aber demnach immer noch eine große 
praktische Bedeutung. Es handelt sich um eine geschichtlich mitgebrachte Eigenschaft, 
die nicht verliehen, sondern nur festgestellt wird. Das Gesetz könnte auch neue Rittergüter 
schaffen, wird es aber sicher nicht tun. Aus Anlaß der Verfassung, die den Rittergütern 
eine große Bedeutung für die zweite wie für die erste Kammer wahrte, wurde es für not- 
wendig gefunden, eine förmliche Feststellung vorzunehmen. Diese wurde veröffentlicht 
als Beilage zur königlichen Verordnung v. 6. November 1832.30) Das Verzeichnis gibt 
im ganzen 1027 sächsische Rittergüter an. Darunter sind vier als Kammergüter bezeichnet, 
d. h. sie sind für das Staatsgut erworben, und so lange sie solches bleiben, ruhen die daran 
hängenden Standschaftsrechte. 
Wie sehr man die Eigenschaft als Rittergut für eine ihm geschichtlich anhängende, vom 
Staat nicht besonders zu schaffende oder anzuerkennende hielt, beweist der Fall des Gutes 
Schirgiswalde, welches auf Grund älterer Verträge im Jahre 1845 endlich von Osterreich 
an Sachsen abgetreten wurde. Das Gut wurde von der Regierung ohne weiteres in das 
sächsische Rittergutsverzeichnis ausgenommen auf Grund der Feststellung, daß es die 
entsprechende Vergangenheit und Sonderstellung besaß.31) 
Ist ein derartiger Zuwachs naturgemäß eine Seltenheit, so findet umgekehrt in ver- 
hältnismäßig häufigen Fällen eine Verminderung der Rittergüter statt. Die von Zeit 
zu Zeit bekannt werdenden berichtigten Verzeichnisse weisen sinkende Zahlen auf. 32) Ein. 
Verzicht auf die Rechte eines Ritterguts wird zwar nicht als wirksam anzusehen sein; denn 
auf einzelne dieser Rechte, für welche das Gesetz das besonders vorsieht (vgl. unten §& 33, 
I, Note 1), kann der Besitzer verzichten, aber nicht auf die gesetzlich feststehende Eigenschaft 
seines Gutes, welche die Rechte immer wieder aufs neue erzeugt. Es läuft also doch 
29) Der Verfassungsentwurf von Carlowitz enthielt eine Bestimmung: „Die besonderen 
Rechtsverhältnisse des Adels stehen unter dem Schutze der Verfassung“ (§ 43). Der Geheime 
Rat hat ihn gestrichen als gegenstandslos; v. Witzleben, Die Entstehung der konstitutionellen 
Verfassung S. 183. Milhauser, Staats-R. 1 S. 91, Bülau, Verf. u. Verw. I S. 75 
und Opitz, Staats-R. I S. 94, heben hervor, daß dem Adel noch ausschließlich die Befähigung 
zu gewissen Stellen im Hofdienste zusteht. Der letztere möchte mit Rücksicht auf derartiges „die 
Frage, ob im Königreich Sachsen der niedere Adel rechtlich noch als besonderer Stand anzusehen 
sei“ bejahen. Es scheint mir aber damit die Bedeutung des Hofdienstes überschätzt zu werden. 
30) Samml. d. Ges. u. Verord., 1832, S. 425ff. 
31) Ges.= u. Verord.-Bl., 1845, S. 99. Es handelte sich um eine bisherige Enklave des säch- 
sischen Gebietes; die Übereinstimmung der gesellschaftlichen Ordnungen ergab sich da von selbst. 
32) Eine offizielle Veröffentlichung hat nicht mehr stattgefunden; die Ausf.-Verord. v. 4. De- 
zember 1868 zum Wahlges. v. 3. Dezember, § 3 verweist daher auf das 1832 bekannt gemachte 
Berzeichnis, bei welchem es sein Bewenden hat, „soweit nicht später einzelne Abänderungen erfolgt 
sind“ Hofmann, Die Rittergüter des Kgr. Sachsen, 1901, S. 65, streicht bereits 78, so daß 
nur 949 verbleiben.
	        
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