$ 47. Gemeine Lasten. 399
beschafft nötigenfalls in Zwangsersatzvornahme ein solches für ihn
und läßt die Kosten beitreiben; oder auch ein bestimmter Satz ist
von vornherein aufgestellt, der an die Stelle der nicht erfüllten
Quartierpflicht tritt ®®.
Das wichtigste Zwangsmittel bildet hier die einfache Gewalt-
anwendung, und zwar in der Gestalt unmittelbaren Zwangs, nicht
etwa zur Vollstreckung eines erteilten obrigkeitlichen Befehls,
sondern schlechthin zur Durchsetzung der nicht erfüllten Last-
pflicht. Diese Art von Zwang findet vor allem statt, wo es sich
umGewährungvon Sachen handelt, also um eine Verpflichtung,
die auf dem Gebiete der Polizei überhaupt nicht vorkommt. Die
Kriegsleistungen geben Beispiele: Quartier, Nahrungsmittel, Futter,
Gerätschaften, Zugtiere werden zur Erzwingung der Lastpflicht
mit Gewaltanwendung beschafft durch tatsächliche Inbesitznahme
unter Brechung des etwaigen Widerstandes. Wo die Anforderung
wegen Abwesenheit des zu Verpflichtenden nicht gehörig kund-
gemacht werden kann, wird ein summarisches Verfahren gleicher
Art Platz greifen. Der Übergang in das einfache „Kriegsnotrecht“,
wo das Verwaltungsrecht überhaupt aufhört, liegt nahe ®°,
Auch zur Erzwingung von Lasten, die eine persönliche
Tätigkeit auflegen, wie das Kriegsleistungsgesetz sie vorsieht,
werden, unter Solchen Ausnahmszuständen, die Mittel der Gewalt und
Drohung damit verweudet werden können. Im übrigen verfährt in so
scharfer Weise wohl nur noch die Justiz. indem sie kraft besonderer
%° Quartierleistungsges. $ 11. — C.C.H. 11. Jan. 1873 (J.M.Bl. S. 73) behandelt
einen Fall, wo das Einquartierungsamt von den Hausbesitzern ohne weiteres statt
der Naturalleistung Einquartierungskosten erhoben hat, um dann das Quartier
von der Stadt aus zu stellen. Das wurde für unzulässig erklärt: die Natural-
leistung sei im Sinne des Gesetzes als eine Vergünstigung anzusehen, die dem
Pflichtigen nicht entzogen werden darf; die Umwandlung in Geld sei immer bloß
Zwangsmittel. Anders O.V.G. 11. Dez. 1906 (Entsch. L S. 13%): Die Gemeinde
besorgt die Einquartierung in Mietquartieren und erhebt die Kosten von dem
„Verpflichteten“; sie handelt hier „gleichsam als Geschäftsführer ohne Auftrag“,
aber mit ihrem Kostenerstattungsanspruch fordert sie „nur die Erfüllung einer
dem Verpflichteten nach Reichsrecht obliegenden Leistung“ ; also kein Rechtsweg,
die Aufsichtsbehörde entscheidet. Für dieses Verfahren dürfte Quartierleistungs-
ges. $ 7 Abs. 5 den Weg eröffnen. Von selbst versteht sich seine Zulässigkeit für
die ausführenden Beamten nicht.
% Kriegsleistungsges. $5. — Auch die Entnahme von Proben feilgebaltener
Nahrungsmittel nach Nahrungsmittelges. $ 2 Abs. 2 vollzieht sich nötigenfalls
durch Gewaltanwendung (Stenglein, Stfrechtl. Nebengesetze I S. 626, Note zu
Nahrungsm.Ges. $ 2 Abs. 2: „kann ... gegen den Willen des Verkäufers
weggenommen werden“).